Auf dieser Seite sind alle AGBs des BVRD.at angeführt.
AGB Veranstaltungen (link) (pdf)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kursformate des Bundesverband Rettungsdienst (im Folgenden BVRD.at): PHTLS Austria, AMLS Austria, EPC Austria, TECC Austria, TCCC Austria, GEMS Austria, SPINE CARE u.a.
(1) Der Bundesverband Rettungsdienst (abgekürzt „BVRD.at“; englisch „Austrian Paramedic Association“) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in 4020 Linz, Europaplatz 4, ZVR-Nummer 461087057.
Erreichbarkeit: E‑Mail: office@bvrd.at
Web: www.bvrd.at
Telefon: +43 732 205 286.
(2) Vertragspartner:in ist jene natürliche oder juristische Person (z.B. Einzelperson, Unternehmen, Organisation, öffentliche Einrichtung etc.), die beim BVRD.at eine Kursbuchung vornimmt und damit Vertragspartner des BVRD.at wird.
(3) Teilnehmer:in ist jede natürliche Person, die tatsächlich an einem Kurs teilnimmt, unabhängig davon, ob sie selbst Vertragspartner:in ist oder von einem Vertragspartner (z.B. Arbeitgeber, Organisation etc.) angemeldet wurde.
(4) Diese AGB werden mit der Kursbuchung durch den/die Vertragspartner:in Vertragsbestandteil. Mit Abgabe der Online-Buchung bzw. Unterzeichnung eines Angebots / Inhouse-Vertrags erklärt der/die Vertragspartner:in, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners / der Vertragspartnerin gelten nur, wenn sie vom BVRD.at ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Schweigen des BVRD.at auf übermittelte AGB des Vertragspartners / der Vertragspartnerin gilt nicht als Zustimmung.
(6) Im Sinne des Konsumentenschutzes (KSchG) gilt:
(1) Kursangebote des BVRD.at sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Die Anmeldung erfolgt
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des BVRD.at zustande (z.B. E-Mail Bestätigung, Auftragsbestätigung).
(4) Nimmt eine Organisation, ein Unternehmen oder eine sonstige Einrichtung eine Sammel- bzw. Inhouse-Buchung vor, so ist ausschließlich diese als Vertragspartner:in gegenüber dem BVRD.at verantwortlich, insbesondere für:
(5) Der/Die Vertragspartner:in verpflichtet sich, alle für die Buchung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen (z.B. Kontaktpersonen, Rechnungsadresse, Kontaktdaten etc.) unverzüglich mitzuteilen.
(6) Sofern mehr Anmeldungen als Kursplätze vorhanden sind, erwachsen den nicht berücksichtigten Vertragspartner:innen daraus keine Ansprüche, die über die Erstattung einer allenfalls bereits entrichteten Teilnahmegebühr hinausgehenden.
(1) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der aus der Rechnung hervorgehenden Frist zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des BVRD.at.
(2) Wenn die vollständige Teilnahmegebühr nicht fristgerecht eingeht, behält sich der BVRD.at vor, die Kursanmeldung zu stornieren. Die Bestimmungen des Punktes 6. gelten sinngemäß. Der BVRD.at ist zudem berechtigt, Vertragspartner und/oder Teilnehmer:innen, die wiederholt oder grob gegen ihre Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten verstoßen, von zukünftigen Kursbuchungen auszuschließen.
(3) Die Teilnahmegebühr umfasst die im jeweiligen Kursangebot angeführten Leistungen; Nächtigungskosten sind nicht inkludiert. Für Mitglieder des BVRD.at gelten bei Angabe der Mitgliedsnummer und nach Überprüfung des regelmäßig einbezahlten Mitgliedsbeitrags allenfalls Sonderkonditionen.
(4) Rechnungen werden in der Regel elektronisch per E-Mail an die vom/von der Vertragspartner:in bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Mit der Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse erklärt sich der/die Vertragspartner:in mit dieser Zustellart ausdrücklich einverstanden.
(5) Der/Die Vertragspartner:in trägt dafür Sorge, dass die angegebene E‑Mail‑Adresse erreichbar ist und der Empfang von E‑Mails technisch (z. B. Spam‑Filter, Postfachkapazität) ermöglicht wird. Änderungen der E‑Mail‑Adresse sind dem BVRD.at unverzüglich mitzuteilen.
(6) Auf ausdrücklichen Wunsch des/der Vertragspartner:in kann die Rechnung in Papierform übermittelt werden; in diesem Fall kann der BVRD.at ein angemessenes Entgelt für Porto und Bearbeitung verrechnen.
(7) Gerät der/die Vertragspartner:in mit der Zahlung in Verzug, ist der BVRD.at berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
(8) Bei Zahlungsrückständen erfolgt zunächst eine kostenfreie erste Mahnung. Wird die darin gesetzte Frist nicht eingehalten, kann eine zweite Mahnung unter Verrechnung einer Mahngebühr von 7,- EUR erfolgen.
(9) Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist der BVRD.at berechtigt, die Forderung zum Zweck der Einbringung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsvertretung zu übergeben. Sämtliche hierdurch entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten trägt der/die säumige Vertragspartner:in.
(10) Der BVRD.at ist berechtigt, die Teilnahme an Kursen sowie die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen / Zertifikaten bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Entgelte zurückzubehalten.
(1) Für Inhouse-Kurse gelten ergänzende Pflichten des Vertragspartners / der Vertragspartner:in, die im jeweiligen Angebot konkretisiert werden (z. B. Räume, Technik, Verpflegung, Materiallogistik, Vorbereitung, Teilnehmer:innen-Meldung, etc.).
(2) Diese Leistungen werden separat im Angebot ausgewiesen. Der/die Vertragspartner:in stellt sicher, dass alle im Angebot geforderten Vorgaben rechtzeitig erfüllt werden. Bei Nichteinhaltung behält sich der BVRD.at vor, den Kurs bei vollen Kosten zu stornieren oder Nachbesserungen zu berechnen.
(1) Die Kursanmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens beim BVRD.at bestätigt.
(2) Die Teilnehmer:innenzahl ist für jeden Kurs begrenzt.
(3) Der/Die Vertragspartner:in ist verpflichtet, die für die Teilnahme an den Kursen jeweils erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen auf Verlangen des BVRD.at nachzuweisen. Mit seiner/ihrer Kursanmeldung erklärt der/die Vertragspartner:in, über die erforderlichen Voraussetzungen und Qualifikationen zu verfügen.
(4) Teilnehmer:innen müssen Kursregeln, Sicherheitsvorkehrungen, Hausordnung des Veranstaltungsortes und Weisungen der Referent:innen befolgen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie das Tragen vorgeschriebener Schutzausrüstung.
(5) Bei groben Verstößen gegen diese Pflichten (z. Gefährdung anderer Teilnehmer:innen, Störung des Kursablaufs, Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen, strafbares Verhalten) kann der BVRD.at die Teilnahme verweigern oder vorzeitig beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr; weitergehende Ersatzansprüche des BVRD.at bleiben unberührt. Der BVRD.at behält sich darüber hinaus vor, diese Person aus sachlich gerechtfertigten Gründen von zukünftigen Kursen und sonstigen Angeboten auszuschließen.
(6) Für bestimmte Kursformate (z. B. mit verpflichtenden E‑Learning‑ oder Pre‑Course‑Anteilen) ist der rechtzeitige Abschluss dieser Anteile sowie gegebenenfalls das Bestehen eines Vortests Teilnahmevoraussetzung.
(7) Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Teilnahme am Präsenzteil verweigert werden; dies gilt als Stornierung durch den/die Vertragspartner:in gemäß Punkt 6, sofern im jeweiligen Kursformat nichts Abweichendes vorgesehen ist.
(8) Der/die Vertragspartner:in informiert seine Teilnehmer:innen über Anwesenheitspflicht, Prüfungsregeln etc.
(1) Der BVRD.at ist berechtigt, Kurse bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Angaben von Gründen abzusagen.
(2) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes ist der BVRD.at berechtigt, Kurse jederzeit aus wichtigen organisatorischen Gründen, insbesondere aufgrund zu geringer Teilnehmeranzahl, und aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des BVRD.at liegen, insbesondere Krankheit des Referenten, durch unverzügliche Mitteilung an den/die Vertragspartner:in abzusagen. Sollte einer der zuvor genannten Gründe während eines bereits begonnen Kurses auftreten, ist der BVRD.at berechtigt, den jeweiligen Kurs zu beenden.
(3) Für den Fall, dass der Kurs gemäß den beiden vorstehenden Absätzen abgesagt wird, wird dem/der Vertragspartner:in die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet oder auf Wunsch des/der Vertragspartner:in für die Buchung eines anderen Kurses gutschreiben. Der Ersatz darüber hinausgehender Aufwendungen des/der Vertragspartner:in jedweder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten usw.) ist ausgeschlossen.
(1) Kursabmeldungen des Vertragspartners / der Vertragspartnerin müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Einlangen des Stornierungsschreibens beim BVRD.at.
(2) Es gelten folgende Stornofristen und Stornogebühren:
(3) Sofern im Angebot nicht explizit anders angeführt, gelten diese Stornofristen auch für Inhouse-Kurse.
(4) Nach schriftlicher Rücksprache besteht die Möglichkeit, eine:n andere:n Teilnehmer:in zu benennen. Wird der Platz bis 4 (vier) Wochen vor Kursbeginn nachbesetzt und hat der/die Ersatzteilnehmer:in die Kursgebühren vollständig entrichtet, wird der/die ursprüngliche Vertragspartner:in von der Verpflichtung zur Leistung frei und etwaig gezahlte Beträge werden erstattet. Zur Weitergabe von bereits verschickten Kursunterlagen an den/die neue Teilnehmer:in verpflichtet sich der ursprüngliche Vertragspartner:in.
(5) Für Verbraucher:innen, die den Kurs im Fernabsatz gebucht haben, gilt zusätzlich das gesetzliche 14‑tägige Widerrufsrecht nach dem Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetz (FAGG); dieses bleibt von den vorstehenden Storno‑ und Umbuchungsbedingungen unberührt.
(1) Eine Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Kursformats mit freien Kurskapazitäten ist bis 6 (sechs) Wochen vor dem ursprünglichen Kursbeginn möglich. Dabei fällt eine Umbuchungsgebühr von € 50,- an und muss vorab vollständig entrichtet werden, damit die Umbuchung wirksam wird.
(2) Nach Ablauf dieser Frist kann eine Umbuchung nicht mehr garantiert werden. In diesem Fall gelten sinngemäß die Stornobedingungen des Punktes 6.
(1) Der Kurs wird entsprechend den geltenden Bedingungen des jeweiligen Kursformats durchgeführt.
(2) Der BVRD.at behält sich den Wechsel von Referent:innen und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf oder den Örtlichkeiten im nahegelegenen Umfeld vor.
(3) Ein Anspruch auf Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Referent:in bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(4) Bei Inhouse-Kursen stellt der/die Vertragspartner:in die Infrastruktur gemäß Punkt 3a.
(5) Der BVRD.at bemüht sich, angekündigte Kursinhalte, -termine und -orte einzuhalten, behält sich jedoch zumutbare Änderungen des Programms, des zeitlichen Ablaufs, der Reihenfolge von Inhalten sowie des Kursortes im zumutbaren Nahbereich vor, sofern der Gesamtcharakter des Kurses gewahrt bleibt.
(6) Führen Änderungen zu einer wesentlichen Erschwernis für den/die Vertragspartner:in oder Teilnehmer:in (z. B. Verlegung an einen deutlich weiter entfernten Ort), steht diesen das Recht zu, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten; bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
(1) Nach erfolgreicher Absolvierung eines Kurses (vollständige Anwesenheit und bestandene Prüfung / Leistungsfeststellung) erhält der/die Teilnehmer:in eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat.
(2) Die genauen Anforderungen (Anwesenheitspflicht, Prüfungsform, etc.) richten sich nach den jeweiligen Kursbedingungen.
(3) Bei Nichtbestehen (z.B. Prüfung / Leistungsfeststellung nicht bestanden, Anwesenheit unter 100%) besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat oder die Rückerstattung der Kursgebühr. Der Vertragspartner / Die Vertragspartnerin trägt das volle Zahlungsrisiko.
(4) Der BVRD.at kann bei Nichtbestehen eine Wiederholungsmöglichkeit anbieten, dies ist jedoch freibleibend und kein Rechtsanspruch.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Für Schadenersatzansprüche gilt:
(a) Der BVRD.at haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der BVRD.at nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für typische, vorhersehbare Schäden. Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten wird eine Haftung ausgeschlossen.
(c) Der BVRD.at haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer:innen während des Kurses.
(d) Der BVRD.at übernimmt keine Haftung für die Verwertbarkeit und inhaltliche Richtigkeit von Skripten, Lernunterlagen und vermittelten Inhalten sowie dass bestimmte Lernerfolge der Teilnehmer:innen erzielt werden.
(e) Die Haftungsbeschränkungen dieses Punktes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle übernommener Garantien oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(f) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeiter:innen, Referent:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen des BVRD.at.
(3) Der/die Vertragspartner:in haftet für Schäden und Mehrkosten, die dem BVRD.at infolge unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Angaben entstehen, sowie bei unterlassener Mitteilung von Namens‑ oder Adressänderungen; in diesem Fall gelten Sendungen an die zuletzt bekannte Adresse als zugestellt.
(4) Eine Haftung für subjektive Erwartungen oder individuelle Lernerfolge besteht nicht.
(1) Gegen Ansprüche des BVRD.at auf Bezahlung von Kursgebühren und sonstigen Kosten ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen des/der Vertragspartner:in ausgeschlossen, sofern der/die Vertragspartner:in Unternehmer:in im Sinne des KSchG ist.
(2) Im Fall eines Verbrauchergeschäfts ist eine Aufrechnung nur zulässig, wenn die Gegenforderung des/der Verbraucher:in im rechtlichen Zusammenhang mit seiner/ihrer Verbindlichkeit steht, vom BVRD.at anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit des BVRD.at.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des/der Unternehmer:in besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(1) Die Leistungen, Angebote, Kursunterlagen sowie der gesamte Inhalt der Onlineservices sind geistiges Eigentum des BVRD.at oder Dritter und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BVRD.at weder vervielfältigt noch anderen Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben werden.
(2) Während der Kurse können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Informationszwecken (z.B. Website, Social Media, Printmedien, etc.) erstellt werden. Über Art, Zweck und Umfang der Aufnahmen wird vor Ort sowie im Zuge der Anmeldung informiert. Die Teilnahme am Kurs ist nicht von einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Bild- oder Videoaufnahmen abhängig. Soweit für bestimmte Verwendungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert, freiwillig und widerruflich eingeholt (z.B. durch gesonderte Einwilligungserklärung/Checkbox im Zuge der Anmeldung).
(3) Dem/der Teilnehmer:in und dem/der Vertragspartner:in ist das Fotografieren, Filmen, Vertonen und Veröffentlichen der Ausbildungsunterlagen und der Kursvorträge ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des BVRD.at nicht gestattet.
(4) Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die auf der Website des BVRD.at abrufbar ist.
(1) Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Kursen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich für Linz/Österreich zuständige Gericht.
(2) Bei Vertragspartner:innen als Unternehmer:innen/Organisationen (juristische Personen, Einzelfirmen, öffentliche Einrichtungen) gilt Linz als exklusiver Gerichtsstand.
(3) Bei Vertragspartner:innen als Verbraucher:innen (natürliche Personen im privaten Bereich) gilt der Gerichtsstand Linz nur dann als vereinbart, wenn der/die Verbraucher:in ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtssprengel Linz hat. Andernfalls bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des/der Verbraucher:in unberührt.
(4) Der BVRD.at ist unbeschadet der vorstehenden Absätze berechtigt, den/die Vertragspartner:in sowohl als Unternehmer:in als auch als Verbraucher:in alternativ an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(5) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes.
(6) Der BVRD.at ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen für den/die Vertragspartner:in zumutbar sind.
Über die Anpassung wird der/die Vertragspartner:in unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der/die Vertragspartner:in nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Für Verbraucher:innen dürfen Änderungen nicht zu einer unzumutbaren Benachteiligung führen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der bisherigen Bestimmung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
(8) Schriftform oder Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt eine elektronisch in Textform übermittelte Erklärung (z. B. E-Mail, Online-Formular) mit ein.
(1) Verbraucher:innen haben das Recht, von einem im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (Widerruf).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Online‑Buchungen: Absenden der Anmeldung; bei Inhouse‑Kursen im Fernabsatz: Annahme des Angebots).
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Vertragspartner:in den Bundesverband Rettungsdienst, Europaplatz 4, 4020 Linz, E‑Mail: office@bvrd.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E‑Mail, Online‑Formular) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Muster‑Widerrufsformular liegt bei, ist aber nicht zwingend zu verwenden.
(4) Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kurs vollständig erbracht wurde, nachdem der/die Verbraucher:in ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben.
(6) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der BVRD.at alle von dem/der Verbraucher:in geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Buchung verwendet wurde, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Entgelte für die Rückzahlung fallen nicht an.
(7) Hat der/die Verbraucher:in verlangt, dass mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er/sie dem BVRD.at einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrages entspricht.
Stand: Linz, Februar 2026
Bundesverband Rettungsdienst, Europaplatz 4, 4020 Linz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des Bundesverband Rettungsdienst (BVRD.at)
(1) Der Bundesverband Rettungsdienst (abgekürzt „BVRD.at“; englisch „Austrian Paramedic Association“) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in 4020 Linz, Europaplatz 4, ZVR-Nummer 461087057.
Erreichbarkeit: E‑Mail: office@bvrd.at
Web: www.bvrd.at
Telefon: +43 732 205 286
(2) Diese AGB gelten für alle vom BVRD.at veranstalteten Konferenzen, Fachtage, Tagungen, Symposien und sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“), soweit nicht ausdrücklich die „AGB für Kursformate“ des BVRD.at zur Anwendung kommen.
(2a) Diese AGB gelten für Präsenz‑, Online‑ und Hybrid‑Veranstaltungen. Hybrid‑Veranstaltungen sind Formate, an denen sowohl vor Ort als auch online teilgenommen werden kann. Soweit in der jeweiligen Ausschreibung angegeben, können ergänzend besondere Teilnahmebedingungen (z.B. für Online‑Formate oder Kursanteile) gelten; diese gehen im Kollisionsfall diesen AGB vor.
(3) Vertragspartner:in ist jene natürliche oder juristische Person (z.B. Einzelperson, Unternehmen, Organisation, öffentliche Einrichtung etc.), die eine Anmeldung zu einer Veranstaltung vornimmt und damit Vertragspartner:in des BVRD.at wird.
(4) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der/die Vertragspartner:in diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie vom BVRD.at ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(5) Teilnahmeberechtigt ist grundsätzlich nur die angemeldete Person. Die Übertragung eines Teilnahmeplatzes oder eines Zugangslinks an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des BVRD.at. Der BVRD.at kann den Nachweis der Identität (z.B. durch Namensschild, Teilnehmer:innenliste oder vergleichbare Verfahren) verlangen.
(6) Der/Die Vertragspartner:in verpflichtet sich, bei Sammelanmeldungen sämtliche von ihm/ihr angemeldeten Personen über diese AGB sowie die jeweils geltende Hausordnung am Veranstaltungsort zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
(1) Veranstaltungsangebote des BVRD.at sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das jeweilige Anmeldeformular bzw. über die in der Ausschreibung angeführten Buchungswege. Alle erforderlichen Angaben sind vollständig und richtig zu machen; Änderungen (z.B. Kontaktdaten, Rechnungsadresse) sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des BVRD.at (z.B. E‑Mail‑Bestätigung, Anmeldebestätigung, Rechnung) zustande.
(4) Nimmt eine Organisation, ein Unternehmen oder eine sonstige Einrichtung Sammelanmeldungen vor, so ist ausschließlich diese als Vertragspartner:in gegenüber dem BVRD.at verantwortlich, insbesondere für Bezahlung der Teilnahmegebühren und die rechtzeitige und richtige Meldung der Teilnehmer:innen.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Veranstaltungsausschreibung angegebenen Teilnahmegebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des BVRD.at.
(3) Die Rechnungen werden in der Regel elektronisch per E‑Mail an die vom/von der Vertragspartner:in bekannt gegebene E‑Mail‑Adresse übermittelt. Mit der Bekanntgabe einer E‑Mail‑Adresse erklärt sich der/die Vertragspartner:in mit dieser Zustellart ausdrücklich einverstanden. Der/Die Vertragspartner:in hat sicherzustellen, dass diese Adresse erreichbar ist und der Empfang von E‑Mails (z.B. durch Spam‑Filter) nicht verhindert wird.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des/der Vertragspartner:in kann die Rechnung in Papierform übermittelt werden; in diesem Fall kann der BVRD.at ein angemessenes Entgelt für Porto und Bearbeitung verrechnen.
(5) Gerät der/die Vertragspartner:in mit der Zahlung in Verzug, ist der BVRD.at berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Bei Zahlungsrückständen erfolgt zunächst eine kostenfreie erste Mahnung; wird die darin gesetzte Frist nicht eingehalten, kann eine weitere Mahnung unter Verrechnung einer Mahngebühr erfolgen. Erfolgt auch dann keine Zahlung, ist der BVRD.at berechtigt, die Forderung zum Zweck der Einbringung an ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsvertretung zu übergeben; die dadurch entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten trägt der/die säumige Vertragspartner:in.
(6) Der BVRD.at ist berechtigt, die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Ausgabe von Teilnahmebestätigungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Entgelte zurückzubehalten.
(1) Art und Umfang der Leistungen (Programm, Inhalte, inkludierte Verpflegung etc.) ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bzw. dem Angebot.
(2) Der BVRD.at ist berechtigt, zumutbare Änderungen des Programms, der Reihenfolge von Programmpunkten, der Referent:innen sowie des Veranstaltungsortes im zumutbaren Nahbereich vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(3) Führen Änderungen zu einer wesentlichen Erschwernis für den/die Vertragspartner:in oder Teilnehmer:in (z.B. Verlegung an einen deutlich weiter entfernten Ort), steht diesen das Recht zu, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten; bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
(4) Der BVRD.at ist berechtigt, Veranstaltungen nach pflichtgemäßem Ermessen als Präsenz‑, Online‑ oder Hybrid‑Veranstaltung durchzuführen oder in ein anderes dieser Formate zu ändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen zumutbar ist. Eine solche Anpassung begründet für sich allein keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Minderung der Teilnahmegebühr, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
(5) Für Online‑ und Hybrid‑Veranstaltungen sind vom/von der Teilnehmer:in bzw. vom/von der Vertragspartner:in die technischen Mindestvoraussetzungen (insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelle Software und eine ausreichend stabile Internetverbindung) auf eigene Kosten bereitzustellen. Der BVRD.at schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit der vom/von der Teilnehmer:in genutzten Hard‑ und Software oder Internetverbindung.
(6) Kurzfristige technische Störungen oder Unterbrechungen, die außerhalb des Einflussbereichs des BVRD.at liegen (z.B. Ausfälle von Internet‑ oder Stromversorgung, Störungen bei Drittanbietern), berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr oder zu Schadenersatz, sofern der wesentliche Veranstaltungsinhalt in zumutbarer Weise erbracht wird (z.B. durch Wiederaufnahme des Streams, Nachreichung von Unterlagen oder Aufzeichnungen, Ersatztermin).
(1) Stornierungen der Teilnahme müssen schriftlich (z.B. E‑Mail) an den BVRD.at erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen der Stornierung beim BVRD.at.
(2) Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten folgende Stornofristen und Stornogebühren:
Bis 4 (vier) Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos.
Von 4 (vier) bis 2 (zwei) Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr.
Ab 2 (zwei) Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr.
(3) Der/Die Vertragspartner:in kann nach vorheriger schriftlicher Rücksprache eine:n andere:n Teilnehmer:in als Ersatz benennen. Wird der Platz vollständig nachbesetzt und die Teilnahmegebühr fristgerecht bezahlt, entfällt die Stornogebühr; bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucher:innen (insbesondere nach FAGG bei Fernabsatzverträgen) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt; die entsprechende Widerrufsbelehrung wird im Anmeldeprozess zur Verfügung gestellt.
(1) Der BVRD.at ist berechtigt, Veranstaltungen bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen abzusagen.
(2) Darüber hinaus ist der BVRD.at berechtigt, Veranstaltungen jederzeit aus wichtigen Gründen abzusagen oder abzubrechen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl, bei Ausfall von Referent:innen ohne zumutbaren Ersatz, bei höherer Gewalt oder aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des BVRD.at liegen.
(3) Im Fall einer Absage oder eines Abbruchs gemäß Abs. (1) und (2) werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Auf Wunsch kann eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung bzw. ein anderer Termin erfolgen, sofern verfügbar. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise‑, Übernachtungs‑ oder sonstigen Kosten, sind ausgeschlossen.
(1) Teilnehmer:innen haben die Hausordnung des Veranstaltungsortes, Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen der Veranstaltungsleitung und der Referent:innen zu beachten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.
(1a) Die jeweils gültige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist Bestandteil dieser AGB. Sie wird vor Ort ausgehängt oder in geeigneter Form bekannt gemacht. Teilnehmer:innen haben die Hausordnung sowie behördliche Sicherheits‑ und Brandschutzbestimmungen einzuhalten.
(1b) Der/Die Vertragspartner:in haftet für Schäden, die er/sie oder die von ihm/ihr angemeldeten Teilnehmer:innen am Veranstaltungsort oder an dessen Einrichtung verursachen.
(2) Der BVRD.at ist berechtigt, Teilnehmer:innen bei groben Verstößen (z.B. Gefährdung anderer Personen, erhebliche Störung des Ablaufs, Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen, strafbares Verhalten) von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt entsprechend für Online‑Veranstaltungen, insbesondere bei massiver Störung des Ablaufs, Verbreitung unzulässiger Inhalte (z.B. Hassrede, Diskriminierung, strafbare Inhalte) oder bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform (z.B. Weitergabe von Zugangsdaten an Unbefugte, unbefugte Aufzeichnungen). In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
(3) Bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen, Demonstrationen oder sonstigen aktiven Beteiligungsformaten (z.B. Workshops zum Mitmachen) erfolgt die Teilnahme an diesen Programmteilen freiwillig und in Eigenverantwortung. Die Teilnehmer:innen haben selbst zu prüfen, ob sie körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind, und die Veranstaltungsleitung über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken zu informieren.
(4) Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder sonstigen psychoaktiv wirkenden Substanzen, die die Reaktions‑ oder Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können, ist untersagt. Der BVRD.at ist berechtigt, Personen bei entsprechenden Anzeichen von Übungen oder von der gesamten Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
(5) Die Referent:innen und die Veranstaltungsleitung sind berechtigt, Teilnehmer:innen aus einzelnen Übungen oder Programmteilen auszuschließen, wenn dies aus fachlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist (z.B. bei erkennbarer Überforderung, gesundheitlichen Problemen oder Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen). Ein Anspruch auf Minderung der Teilnahmegebühr entsteht dadurch nicht.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Der BVRD.at haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der BVRD.at nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für typische, vorhersehbare Schäden. Für leicht fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der BVRD.at haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer:innen während der Veranstaltung..
(5) Der BVRD.at übernimmt keine Haftung dafür, dass die vermittelten Inhalte bestimmte Erwartungen der Teilnehmer:innen erfüllen oder bestimmte berufliche oder persönliche Erfolge erzielt werden.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter:innen, Referent:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen des BVRD.at; sie gelten nicht bei übernommenen Garantien oder arglistig verschwiegenen Mängeln.
(1) Gegen Ansprüche des BVRD.at auf Bezahlung von Teilnahmegebühren und sonstigen Kosten ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen des/der Vertragspartner:in ausgeschlossen, sofern der/die Vertragspartner:in Unternehmer:in im Sinne des KSchG ist.
(2) Im Fall eines Verbrauchergeschäfts ist eine Aufrechnung nur zulässig, wenn die Gegenforderung des/der Verbraucher:in im rechtlichen Zusammenhang mit seiner/ihrer Verbindlichkeit steht, vom BVRD.at anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit des BVRD.at.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des/der Unternehmer:in besteht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(1) Vortragsinhalte, Präsentationen, Unterlagen und sonstige im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des BVRD.at bzw. der jeweiligen Rechteinhaber:innen nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Informationszwecken (z.B. Website, Social Media, Printmedien) erstellt werden. Über Art, Zweck und Umfang der Aufnahmen wird vor Ort informiert. Soweit für bestimmte Verwendungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert, freiwillig und widerruflich eingeholt; die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig.
(3) Teilnehmer:innen ist das umfassende Fotografieren, Filmen, Aufzeichnen, Streamen oder anderweitige Mitschneiden von Vorträgen, Präsentationen, Workshops oder Online‑Sessions ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des BVRD.at bzw. der Referent:innen nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Bildschirm‑ oder Tonaufzeichnungen von Online‑ und Hybrid‑Veranstaltungen sowie für die Weitergabe von Zugangsdaten oder Zugangscodes an Dritte.
(4) Bestimmungen zum Datenschutz ergeben sich aus der auf der Website des BVRD.at abrufbaren Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechtes.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, sofern der/die Vertragspartner:in Unternehmer:in oder Organisation ist. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; der Gerichtsstand Linz kann nur vereinbart werden, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des/der Verbraucher:in im Sprengel dieses Gerichtes liegt.
(3) Der BVRD.at ist berechtigt, diese AGB zu Veranstaltungen einseitig zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder organisatorische Rahmenbedingungen erforderlich und für den/die Vertragspartner:in zumutbar ist. Über Änderungen wird informiert; sie gelten als vereinbart, wenn nicht binnen einer angemessenen Frist widersprochen wird. Für Verbraucher:innen dürfen Änderungen nicht zu einer unzumutbaren Benachteiligung führen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Schriftform oder Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt eine elektronisch in Textform übermittelte Erklärung (z.B. E‑Mail, Online‑Formular) mit ein.
(1) Verbraucher:innen haben das Recht, von einem im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (Widerruf).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Online‑Buchungen: Absenden der Anmeldung; bei Inhouse‑Kursen im Fernabsatz: Annahme des Angebots).
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Vertragspartner:in den Bundesverband Rettungsdienst, Europaplatz 4, 4020 Linz, E‑Mail: office@bvrd.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E‑Mail, Online‑Formular) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein Muster‑Widerrufsformular liegt bei, ist aber nicht zwingend zu verwenden.
(4) Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kurs vollständig erbracht wurde, nachdem der/die Verbraucher:in ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben.
(6) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der BVRD.at alle von dem/der Verbraucher:in geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Buchung verwendet wurde, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Entgelte für die Rückzahlung fallen nicht an.
(7) Hat der/die Verbraucher:in verlangt, dass mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er/sie dem BVRD.at einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrages entspricht.
Stand: Linz, Februar 2026
Bundesverband Rettungsdienst, Europaplatz 4, 4020 Linz
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