Timeline SanG

Entstehung des Sanitäter-Gesetzes

  • Bereits die Entstehungsgeschichte des Sanitätergesetzes aus 2002 zeugt von herausfordernden Rahmenbedingungen und teilweise skurrilen, historisch einmaligen Entwicklungen
  • Von den angelernten Sanitätsgehilfen in den 1960er Jahren dauerte es mehr als vier Jahrzehnte, bis der Schritt zu einem ersten Berufsbild erreicht wurde
  • Dabei ist es allen voran mutigen Sanitäter:innen zu verdanken, die trotz heftiger öffentlicher Debatten an der Sache orientiert für eine Verbesserung der Situation eintraten
  • Das  Sanitätergesetz 2002 stellt somit einen Kompromiss dar, bei dem versucht wurde, vorrangig die Bedenken und Interessen der Hilfsorganisationen zu berücksichtigen. 
  • Von der ursprünglichen Idee einer dreijährigen Ausbildung blieb schlussendlich eine modulare Ausbildung mit Fokus auf reine Fachkompetenzen (NKA, NKV, NKI) übrig.
  • Die damals ungelösten Probleme – Ausbildung vs. Einsatzrealität, mangelnde Attraktivität im Berufsbild, fehlende Durchlässigkeit, ungeregelte  Kompetenzenverteilung bei Notfallpatient:innen, fehlende nationale & internationale Anschlussfähigkeit –  prägen noch heute den Berufsalltag vieler Santitäter:innen

 

Sanitätsgehilfe

Der Sanitätsgehilfe gilt als angelernter Beruf. Die berufsmäßige Ausübung Tätigkeit ist schon vor der Ausbildung möglich, wobei innerhalb von spätestens 2 Jahren die Ausbildung absolviert werden muss.

Rechtliche Grundlage ist das 102. Bundesgesetz: "Regelung des Krankenpflegedienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste" -  das sogenannte "Krankenpflegegesetz" 1961 und gilt ausschliesslich für berufliche Sanitäter:innen.

In das Gebiet der Sanitätshilfsdienste fallen je nach Ausbildungsrichtungen:
Sanitätsgehilfe (in Erster Hilfe)
Stationsgehilfe (in Kranken- und Pflegeanstalten)
Operationsgehilfe (einfache Hilfsdienste bei ärztlichen Eingriffen)
Laborgehilfe (in med. Laboratorien)
Prosekturgehilfe (Leichenöffnungen)
Ordinationsgehilfe  (einfache Hilfsdienste)
Heilbademeister und Heilmasseur (Thermo- Hydro und Balneotherapie sowie Heilmassage)
Beschäftigungs und Arbeitstherapiegehilfe (Heilung- und Rehabilitation im Beruf)
Desinfektionsgehilfe (Entseuchungen)

Ausbildungsumfang: mindestens 135 und höchstens 200 Unterrichtsstunden (Theorie + Praxis)

Freiwillige sind zu dieser Zeit zumeist mit einem 16 Stunden Kurs ausgebildet. 

Bundesgesetz Sanitätsgehilfe 19611961

Initiative zur

Vernetzung

Erich Kogseder, Betriebsratsvorsitzender des Roten Kreuz Oberösterreich gelingt es in Eigeninitiative 1987/88 einige Betriebsratsvorsitzende aus anderen Bundesländern zu einem ersten Meinungsaustausch zu versammeln. Dadurch formiert sich die Arbeitsgemeinschaft ÖRK (ARGE ÖRK).

Foto: Erich Kogseder

1987 - 1988

Wunsch nach

Veränderung

Die Arbeitsgemeinschaft der ÖRK-BRV ist das erste Podium für Informationsaustausch und gegenseitige Vertrauensbildung. Sie tagt anfangs jährlich und in der Folge auch halbjährlich im ÖRK-Jugendgästehaus in Litzlberg, OÖ. In der Gewerkschaft HTV (Handel Transport Verkehr - Vorgänger der VIDA) wird 1990 die Bundesfachgruppe für Rettungs- und Krankentransport gegründet.


Der starke Wunsch der beruflichen Mitarbeiter nach einer modernen Ausbildung im Rettungs- und Krankentransportdienst wird erstmals konkret im Jahr 1989 ausgesprochen.


Während die Betriebsräte insbesondere als österreichweite Informationsplattform agierten, wird in der Bundesfachgruppe über Berufsbild und Kollektivvertrag diskutiert und umfassendes Material über bereits bestehende Ausbildungsmodelle zusammengetragen.

    

Jakob Grumbach, Gewerkschafter und Fachgruppenobmann, übt als erster auch öffentlich Kritik am Hilfsarbeiter Image.

Infos zur HTV (VIDA)1989 - 1992

ÖAGW STUDIE

Sanitäter

Die Österreichische Akademie für Gesundheitswesen  veröffentlicht nach zweijähriger Arbeit 1993 eine vielbeachtete Studie mit dem Titel:


Analyse und Strategien in der notfallmedizinischen Ausbildung des nichtärztlichen Sanitätspersonals im Rettungsdienst


Kurztitel: Ausbildung zur Sanitätsfachkraft
Projektleitung: Christian D. Müller
Projektkoordination: Silvia K. Huber
Projektdauer: 2 Jahre (1991-1993)
Fördergeber: Nationalbank, AUVA, Gewerkschaft HTV
Umfang: knapp 600 Seiten

Methode: Ist-Stand Erhebung mittels Fragebogen unter ~800 Sanitäter:innen in Österreich, ~ 450 Interviews, Fachgruppenworkshops, Praxisstudien bei Rettungsdiensten in den USA und Deutschland,

Kernaspekte und Ergebnisse:

  • Etablierung des Diplomierten Rettungsassistenten als 3-jährige Ausbildung welcher dem "Emergency Medical Assistant" auf europäischer Ebene entspricht
  • Rettungspersonal soll eigenständig Maßnahmen treffen können, die das Leben retten und erhalten können
  • Schaffung eines praktisch orientierten, präklinischen Pendants zur innerklinischen Krankenpflege einschliesslich Berufsschutz und Durchlässigkeit in medizinische Assistenzberufe
  • Etablierung der Stufe Rettungssanitäter mit 560 Stunden Ausbildung als Einstieg
  • Vereinbarkeit von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit im Rettungsdienst

Die Studie spielt auch im späteren Begutachtungsprozess des Gesetzes eine zentrale Rolle und wird unter anderem als Stellungnahme eingereicht.


Foto: Titelblatt der Studie

ÖAGW Studie abrufen1991 - 1993

Präsentation

Arbeitskreis

Nach der Präsentation der Studienergebnisse am Österreichischen Notärztekongress in Salzburg 1993 erfolgt eine erste Unterstützungserklärung der Österreichischen Ärztekammer.

Die Übermittlung an den Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz Michael Ausserwinkler wird von ÖAGW und der Gewerkschaft für Handel Transport Verkehr vorgenommen. BM Ausserwinkler (1992-1994) setzt daraufhin im Dezember 1993 einen Arbeitskreis "Sanitäterausbildung" ein


Die Arbeitskreis wird aufgrund vorgezogener Neuwahlen 1994 eingestellt und vorerst nicht weitergeführt.


Foto: Übergabe der Studie an Vizepräsident des ÖRK Dr. Alois Stacher

BM Ausserwinkler1993

Publikationen

Ergänzend zur ÖAGW finden weitere Studien und Veröffentlichungen statt. Der Grundtenor lautet stets ähnlich:


Das österreichische Rettungswesen ist inhomogen gestaltet, die Sanitäter:innen sind schlecht ausgebildet, der Rettungsdienst ist schlecht ausgestattet. Daher sei dringender reformbedarf gegeben.


  

Erschienen in RETTUNGSDIENST 1994/07, 1995/09, 02/1996, 1997/04, www.skverlag.de

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1994-1997

Kongresse &

Diskussionen

Es finden zahlreiche Veranstaltungen quer über Österreich mit Beiträgen und Diskussionen über eine Veränderung des Sanitätergesetzes statt.

ab 1994

ÖBIG

Expertise 1

Das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen verfasst nach Auftragserteilung durch Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Christa Krammer (1994 - 1997) eine "Expertise"  zur Ausbildung von Sanitätsgehilfen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Ärzt:innen und anderen Fachleuten (Hilfsorganisationen), sowie einem wissenschaftlichen Beirat.  Die Expertise wird im März 1995 dem Gesundheitsministerium übergeben.

Auf Wunsch der Hilfsorganisationen soll es lediglich zu einer geringfügigen Kompetenzerweiterung kommen.

Die Mehrheit der Mitglieder im Wissenschaftlichen Beirat sieht in der Forderung der Hilfsorganisationen keine Grundlage für eine moderne Ausbildung.


Rückblickend kann die ÖBIG Expertise als "Gegenstudie" zur ÖAGW Studie betrachtet werden. Die 1. ÖBIG Expertise wird nach massiver Kritik abgelehnt.


Abbildung: ÖBIG Expertise 1 (C) Redelsteiner

ÖBIG Website 1995

Revision ÖBIG

Expertise 1

Die ÖBIG Expertise 1 wird um Vorschläge erweitert. Insbesondere die Kompetenzausweitung hinsichtlich endotracheale Intubation wird vom Lehrstuhl für Notfallmedizin der Univ. Klinik Wien explizit gefordert.


Am ÖNK Kongress in Steyr und dem ZAK in Wien gibt die Ärztekammer öffentlich eine Kompetenzabtretungserklärung ab.


   

 


Anstatt einer Weiterführung der ÖBIG Expertise finden erneut Neuwahlen statt. Die Weiterführung wird in weiterer Folge von Bundesministerium und ÖBIG blockiert. 


Ärztekammer; ÖAGW, Gewerkschaften und Hilfsorganisationen vereinbaren eine eigenständige Weiterführung der Entwicklung und legen einen Entwurf vor, da die gegen Ende 1996 erwartete ÖBIG-II Expertise wohl deutlich unter den Erwartungen zurückbleiben wird.

Foto: ÖGB FGV Notfallsanitäter (C) Redelsteiner

1995 - 1996

Konflikt

eskaliert

Es kommt zu teils massiven Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften, Hilfsorganisationen, Funktionär:innen und Politiker:innen. In Fernseh- und Radiodiskussionen und Beiträgen zeigt sich schnell die Bruchlinie rund um die Frage des Ehrenamts.


"Ich gebe zu bedenken, dass uns jeder Tag, den wir weiterhin auf intellektueller Ebene diskutieren rund 10 Tote kostet, die wir letztendlich verantworten müssen"
- Dr. Wolfgang Schaden -



"Tausende Menschen leben könnten mit modernen notfallmedizinischen Techniken gerettet werden, deren Anwendung für Rettungssanitäter verboten ist, bei guter Ausbildung aber möglich wäre".
- Jakob Grumbach -


Diskussionssendung Radio NÖ

ab 1997

Runder Tisch

Café Landtmann

Die deutsche Zeitschrift Rettungsdienst des Stumpf + Kossendey Verlags lädt am 07.04.1997 zum Round-Table-Gespräch ins Café Landtmann (Wien) ein. Zahlreiche Vertreter aus Medizin, Pflege, Hilfsorganisationen, Gewerkschaften und Forschung nehmen daran teil. In Nachrichtensendungen des ORF und im Teletext ist es das bestimmende Tagesthema. Der 07.04.1997 ist auch gleichzeitig Weltgesundheitstag.


"Das Österreichische Rote Kreuz hat immer auf das Problem der Ausbildung von Freiwilligen versus Hauptamtlichen hingewiesen."
- Alois Stacher -

"Jeder in Österreich hat das Recht auf gleich gute notfallmedizinische Hilfe. "
- Jakob Grumbach-

"Wir können in Österreich nicht mit einem Schlag oder einem Gesetz alle Strukturen, die derzeit im ÖRD vorhanden sind, abschaffen."
- Berthold Petutschnigg -

"Hoffentlich erklärt uns ein Ministerium nicht für verrückt, wenn wir eine Ausbildung von 3.000 Stunden verlangen."
- Alfred Kaff -

"Pro Jahr unnötiger Diskussion versterben ca. 500 Unfallopfer und 3.000 Opfer eines Herz-Kreislauf-Stillstandes sinnlos"
- Christian Müller -


Erschienen in RETTUNGSDIENST 1997/07 www.skverlag.de

07.04.1997

FPÖ Anfrage

BM Hostasch

Die mittlerweile im Amt zuständige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Eleonora Hostasch (SPÖ 1997 - 2000, ehemalige Gewerkschafterin), wird öffentlich für ihre Zurückhaltung in der Frage um das Sanitätergesetz  kritisiert.  Im Hintergrund intervenieren vor allem Länder und Hilfsorganisationen gegen eine Weiterentwicklung.


"Hierzulande verstösst ein Sanitäter, der mit einem Elektroschock ein Leben rettet, gegen das Gesetz.
Im Grunde genommen dürfen sie nicht viel mehr, als Menschen auf einer Bare zu transportieren"


Prof. Fritz Sterz meint, dass wenn das System von der Erstversorgung bis hin zum Notarzt und der Notaufnahme top funktionieren würde, etwa 4.000 - 5.000 Leben pro Jahr gerettet werden könnten.

BM Hostasch entgegnet, dass trotz der Evidenz um eine höhere Überlebenschance bei besserer Rettungskette, auch eine Vielzahl von Studien belegen, dass insgesamt wenig Erfolge bei Reanimationen zu verbuchen seien.


BM Hostasch verweist deshalb auf die erwarteten Ergebnisse der (neuerlichen) ÖBIG Studie, die sie als Grundlage für die weiteren Schritte heranziehen werde.


"Mein Ministerium hat das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen beauftragt diese Problematik gemeinsam mit den Organisationen aufzuarbeiten. Ich erwarte, dass noch im Sommer ein Ergebnis dieser Vorarbeiten vorliegt und ich werde dann diese Studie als Basis dafür nehmen, welchen politischen Schritt ich unternehmen werde" - BM  Elonore Hostasch - 1997

1997

Erster

Gesetzesentwurf

Am 27.08.1998 erfolgt die erstmalige Zuleitung des Gesetzesentwurfes zum allgemeinen Begutachtungsverfahren.


 
Erstmals wird das Konzept einer modularen Ausbildung dargestellt. Alle beruflichen Mitarbeitern wird die Vollausbildung von 1600 Stunden gesetzlich vorgeschrieben.



 Es dauert von der Präsentation der ÖAGW Studie bis zum ersten Gesetzesentwurf über 5 Jahre. Seit den ersten Initiativen der Betriebsratsvorsitzenden vergehen mittlerweile schon 9 Jahre.


Ministerialentwurf Sanitätergesetz 199827.08.1998

Debatte

geht weiter

Die SPÖ wirft der ÖVP ein falsches Spiel vor, indem sie die Ausbildungsstunden bewusst falsch darstellt und somit den Ehrenamtlichen Angst macht. Der Entwurf von Bundesministerin Hostasch werde durch absichtliche Politik mit falschen Zahlen "gegeisselt". Deren Ministerium sieht sich veranlasst, eine Presseaussendung zur Klarstellung zu veröffentlichen.


[...] daß dieser Entwurf zum Großteil nur für hauptberufliche Sanitäter verpflichtend ist und für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur die Möglichkeit eingeräumt wird, eine erweiterte Ausbildung zu machen.
-  SPÖ Bundesrat Thumpser -


Im Gegenzug schreibt die ÖVP davon, der Vorschlag von Hostasch sei realitätsfremd und unfinanzierbar. Die ÖVP schlägt ihrerseits eine Trennung für Sanitäter im Noteinsatz und jenen im Krankentransport vor. Es wird seitens ÖRK argumentiert, dass bis zu 3.000.000 Schilling an zusätzlichen Ausbildungskosten entstehen würden, gegenüber dem BMAGS wird diese Zahl später revidiert.


Nur 4 % aller Patienten [...] sind Notfälle, für diese ist das Berufssanitätertum mit einer Spitzenausbildung natürlich erforderlich [...]. Alle Helferinnen und Helfer in das Korsett 'Berufssanitätertum' zu zwingen, wie es der SPÖ-Vorschlag vorsieht, ist schlicht und einfach weltfremd.
- ÖVP Bundesrat Grasberger -

Presseaussendung falsches spiel1998

Konsultations-

mechanismus 1

In einer Sitzung im Bundeministerium mit Hilfsorganisationen, Gewerkschaften, Ärztekammer, Ländervertretern, Städte- und Gemeindebund und Parlamentariern wird seitens der Länder angekündigt, den Konsultationsmechanismus anzurufen.

Das Konsultationsgremium beschließt in seiner Tagung auf höchster politischer Ebene die Ablehnung des vorhandenen Entwurfes.

Begleitet wird dieser Schritt von Kampagnen und Postwurfsendungen ("Todesstoss für das Ehrenamt?", "Politische Sterbehilfe"), die die jeweiligen Argumente darlegen.


Im Zentrum steht die Frage Abwägung zwischen dem Erhalt der Ehrenamtlichkeit und die durch bessere Ausbildung zu rettenden Menschenleben. 



"Die [...] geplanten Maßnahmen sollen der Ehrenamtlichkeit in Salzburg den Todesstoß versetzen. Wir wollen keine hauptberuflichen Rotkreuzhelfer und Schützen, schikanierte frw. Feuerwehrleute und Gewerkschaften in den Vereinen "
-
  Postwurfsendung der Salzburger ÖVP - 


Bis zu 10.000 zusätzliche Tote pro Jahr. Mit einer zeigemäßen Ausbildung bzw. mehr Kompetenz durch das neue Sanitätergesetz könnten viele österreichische Staatsbürger noch leben. Wieviel ist Ihnen ein Menschenleben wert?
- Faxaktion der BGF und FGV -

Infos Konsultationsmechanismus1998

Fortsetzung

Arbeitsgruppen

Weitere Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit dem Sanitätergesetz. In teils wöchentlichen Verhandlungsrunden mit den Stakeholdern wird versucht, doch noch einen Kompromiss zu erzielen. Der Debatte im  Gesundheitsausschuss folgt eine teils heftige Auseinandersetzung im Nationalrat.

Nationalratssitzung Jänner 1999Anfang 1999

Neuer

Vorschlag SanG

In den Verhandlungen wird eine Einigung erzielt und ein Entschliessungsantrag zur Sanitäterausbildung zwischen SPÖ und ÖVP erreicht. Dieser mündet in einem neuerlichen Gesetzesvorschlag.


Der Stufenbau schlägt Rettungssanitäter, Notfallsanitäter Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz vor. Sogar eine verkürzte Ausbildung für Ehrenamtliche Sanitäter (§§35-36) ist vorgesehen. 


 

Nach §26 umfasst die gesamte Ausbildung weiterhin 1.600 Stunden und ist in vier Module untergliedert. (460 Stunden Theorie, 140 - 340 Stunden Krankenanstalten, 800 Stunden praktische Ausbildung)

 


Im Unterschied zum ersten Gesetzesentwurf, wo noch alle alle Beruflichen die Vollausbildung erhalten mussten, wurde hier festgehalten, dass der jeweilige Einsatz der absolvierten Ausbildung entsprechen musste.


Ministerialentwurf 199925.02.1999

Konsultations-

mechanismus 2

Der im März 1999 dem Begutachtungsverfahren zugeleitete Gesetzesentwurf wird erneut blockiert.


Vier Gebietskörperschaften, das heisst Land Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und der Städte- und  Gemeindebund -  rufen wiederum den Konsultationsmechanismus an.


In weiterer Folge findet seitens SPÖ eine Pressekonferenz zur unehrlichen Haltung der ÖVP zum Status Quo des Sanitätergesetz gegenüber den Medien statt.

Zum Parlamentarischen Verfahren

März - Mai 1999

Halbautomatische

Defibrillation

Inmitten der Entwicklungen um das Sanitätergesetz und trotz heftiger Einwände erfolgt per 01.04.1999 die  Einführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten inklusive Übergangsbestimmungen. Dem geht eine Parteienvereinbarung zwischen SPÖ und ÖVP voran, um dem bevorstehenden Sanitätergesetz vorzugreifen.


Es ist dies ein gemeinsamer Antrag, eine gemeinsame Initiative, aber ich betone abschließend noch einmal: Für uns ist das nur ein Vorgriff auf das Gesamtwerk.
- Walter Guggenberger (SPÖ) -


Gesetzwerdung Defibrillation Sanitätsgehilfe01.04.1999

Debatten &

Vorschläge

Während seitens der Gewerkschaften erneut für ein fortschrittliches Sanitätergesetz geworben wird, kommt es zu einer weiteren Eskalation der Situation. Wieder steht die Sorge um die Abschaffung der Ehrenamtlichkeit im Zentrum.

[...] werden wir wieder alles daransetzen, dass der Entwurf der Sozialisten gegen die Freiwilligkeit in unserem Land niemals beschlossen wird. - Ernst Strasser (ÖVP) -


Am 31.12.1999 bringen ÖRK, ASBÖ, Johanniter, Malteser Hilfsdienst einen neuen Gesetzesvorschlag ein.  Presseaussendung Ernst Strasser (ÖVP)Juni - Dez 1999

Regierungsauftrag

Entwurf SanG

Das Gesundheitsministerium wird von den Regierungsparteien mit der Erstellung eines Sanitätergesetzes beauftragt.


Die Arbeitsgruppe umfasst nur mehr die Hilfsorganisationen ÖRK, JUH, MHD und BH. Ausgeschlossen werden ASBÖ, MA70, Interessensverbände, Gewerkschaften, Arbeiterkammer und Ärztekammer.


Am 19.10.2000 erfolgt die Zuführung zum Begutachtungsverfahren des neuen Gesetzesentwurfes Sanitätergesetz. Es werden Stellungnahmen von den Akteuren eingebracht, diese finden aber kaum mehr Eingang in das Gesetz.

Feb - Okt 2000

Gesetz im

Ministerrat

Es dauert nochmals über ein Jahr, bis das Sanitätergesetz im Ministerrat behandelt wird. Alle Parteien stimmen anschließend dem Sanitätergesetz zu.  In den Erläuterungen werden die wesentlichen Eckpfeiler dargestellt.


Eigenständiges Gesetz, Berufs- und Tätigkeitsbild Sanitäter:in inkl. der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (modulare Ausbildung RS NFS, Notkompetenzen), Ausbildungsbedingungen, Anrechnungen, Abschluss, Nostrifikationen und Übergangsbestimmungen



In der Regierungsvorlage 2001 werden die Bedingungen für Hauptberufliche (1. Entwurf: verpflichtende Vollausbildung mit 1600 Stunden, 2. Entwurf: Einsatz nach Ausbildungsstand) ersatzlos gestrichen.



Von den ursprünglichen 1600 Stunden Ausbildungszeit (800h Theorie + 800 Stunden Praxis) + 500 Einsatzstunden vor dem Notfallsanitäter bleiben an Ausbildungszeit  980h übrig. Ganze 660 Stunden entfallen auf Vorraussetzungsstunden ohne Ausbildungsverhältnis.


Ausbildungsstunden laut Gesetzesentwurf 1998

Parlamentarisches Verfahren5.12.2001

Kundmachung

Sang 2002

Erlassung eines  Bundesgesetzes über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter und Änderung des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-
technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes und des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Sanitätergesetz 200218.01.2002

Sanitätergesetz

Tritt in Kraft

Es werden die zwei Berufe Rettungssanitäter und Notfallsanitäter inklusiver Alllgemeiner und Besonderer Notfallkompetenzen  geschaffen.

Ziele des Gesetzes

  • Schaffung eines modernen, umfassenden Gesetzes über Ausbildung und Ausübung des Berufs bzw. von Tätigkeiten des Sanitäters
  • Erweiterung des Tätigkeitsbereichs an die Anforderungen der Praxis
  • Die Sicherung des Systems der Ehrenamtlichkeit
  • Die Qualitätssicherung durch entsprechende Ausbildungsverlängerungen

Kompromiss

  • Regelung des Berufs der Sanitäter (+40 Stunden Berufsmodul)
  • Regelung der Tätigkeit des Sanitäters (=Beruf, Ehrenamt und Zivildienst)

Neuerungen

  • Regelung der Pflichten des Sanitäters
  • Neuregelung der Fortbildungsverpflichtung & Konsequenzen
  • Rezertifizierungspflicht (HLW, Defibrillation & Intubation)

§ 13  ermöglicht dem zuständigen Minister per Verordnung neue Tätigkeiten & Ausbildungen  zu entwickeln. Bis heute wurde diese Verordnungskompetenz nie angwendet.


Notfall+Rettungsmedizin Beitrag01.07.2002

Evaluierung

Sanitätergesetz

Ohne jegliche Einbindung von Gewerkschaften, Berufsverbänden und Fachgesellschaften findet unter Leitung des BMASGK-Gesundheit - IX/A/2 (Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und
Gesundheitsberufe) ein Prozess zur Evaluierung des Sanitätergesetzes statt. Ziel ist es in mehreren Arbeitssitzungen ein neues Sanitätergesetz zu entwerfen. Von den Hilfsorganisationen wird diesbezüglich ein akkordiertes Papier erstellt, in dem folgende Kernpunkte formuliert sind:


+ 44 Ausbildungsstunden in Modul 1 (RS)
+ 18 Ausbildungsstunden Stufe NKI
 Zusammenlegung NKA-NKV
Wegfall der Verständigungspflicht bei Notkompetenzanwendung, etc.


Zu keinem Zeitpunkt ist dieses Konsenspapier der Organisationen öffentlich einsehbar und es finden keinerlei Diskussionen oder Workshops zur Einholung von Stellungnahmen seitens von Verbänden oder Fachgesellschaften statt.

2017 - 2019

Positionspapier

BVRD.at

Als Reaktion auf die fehlende Einbindung "der Basis"  entsteht dank des Engagements von Sanitäter:innen aus ganz Österreich Ende 2020 das erste Positionspapier Zukunft Rettungsdienst- Quo vadis, Berufsbild?
Auf rund 40 Seiten wird aus Sicht von Sanitäter:innen eines Interessensverbands Stellung bezogen und enstprechende Empfehlungen für eine Weiterentwicklung abgeleitet. Es wird für eine umfassende Novellierung und die Etablierung einer mehrjährigen Ausbildung argumentiert.


Dieses Dokument ist gleichzeitig Startpunkt für das  Engagement des Bundesverbands Rettungsdienst rund um die Weiterentwicklung des Sanitätergesetzes.


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Positionspapier V 1.0 2020

20 Jahre SanG

Veranstaltung

Im Rahmen der Veranstaltung "20 Jahre Sanitätergesetz - Höchste Zeit für Veränderung" sagt Bundesminister Johannes Rauch, er kenne die Erwartungshaltung, was das Berufsbild, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angehe und was die Aufnahme ins Register der Gesundheitsberufe angehe.


"Das geht nicht von heute auf morgen, aber dieser Prozess wird eingeleitet im Herbst mit ihnen allen, [...]. Mir ist klar und uns ist klar, da gibt es Handlungsbedarf."  - BM Johannes Rauch


Die Initiative - www.zukunft-rettungsdienst.at - Zukunft Rettungsdienst formiert sich.

Orf Report Retter in NOT22.06.2022

IZRD

trifft Johannes Rauch

Vertreter:innen der Initiative Zukunft Rettungsdienst statten am 20.9.2022 dem Bundesminister für Gesundheit Johannes Rauch einen Besuch ab. Dabei wird über rechtliche Änderungen im Rettungsdienst und bei Sanitäter:innen diskutiert. Ein gemeinsam verfasstes Positionspapier mit acht Zielpunkten wird übergeben.

Der Gesundheitsminister sichert zu, nun eine Evaluierung in Auftrag zu geben, wo der Rettungsdienst in Österreich steht und welche Rolle er im internationalen Vergleich einnimmt. Darüber hinaus soll ein Prozess mit allen Stakeholder gestartet und im Jahr 2023 eine Novelle des Sanitätergesetzes in Angriff genommen werden.

Positionspapier mit 8 Zielpunkten Herbst 2022

Evalierungsauftrag

Gesetz

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) wird mit dem Prozess betraut. Die zugesagte Evaluierung startet mit einem Stakeholdertreffen. In Fokusgruppen mit Rettungsorganisationen, Notärzt:innen, Ärztekammer, Ausbildungseinrichtungen, Länder, Bundesverband Rettungsdienst und Interessensvertretungen werden relevante Punkte für eine Novelle gesammelt.


Ziel:
Qualitative und Quantitative Erhebung zum Rettungsdienst
Erhebung des Reformierungs- und Modernisierungsbedarfs des Berufs- und Ausbildungsrechts

Nicht-Ziele:
Änderung des Systems der Ehrenamtlichkeit
Änderung am Notarztgestützten System
Evaluierung der Rettungsgesetze der Länder
Bundesstaatsreform im Hinblick auf die Ausübung des Bereichs Rettungswesen


Ein Ergebnisbericht erscheint 2024. Die Präsentation der Zwischenergebnisse durch die GÖG findet am 13.12.2023 statt. Der Prozess soll auch 2024 verlängert werden und konkrete Vorschläge für eine Novellierung liefern

Herbst 2022

Positionspapier(e)

Der Bundesverband Rettungsdienst veröffentlicht eine aktualisierte und wesentlich umfangreichere Version 2.0 des Positionspapiers. Mittlerweile unterstützen ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin) und AGN (Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin), INO (Interessensgemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich), ÖGERN (Österreichische Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin), Experten aus dem Hochschulbereich, Gewerkschaften und Kammern das Bestreben und veröffentlichen ihrerseits Stellungnahmen und Kommentare.

ÖGARI Positionspapier

INO Positionspapier 2023-1

Stellungnahme-AGN 

Positionspapier V 2.0 Februar 2023

Rettungsdienst

mit Zukunt

Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin lädt zum Pressegespräch unter dem Titel:

Rettungsdienst mit Zukunft: Allianz für eine grundlegende Reform des Sanitätergesetzes in den Presseclub Concordia ein.

Mit dabei sind: Clemens Kaltenberger (BVRD.at), Univ. Prof. Dr. Helmut Trimmel MSc (Sektion Notfallmedizin ÖGARI), Florian Zahorka (Wissenschaftler), Claudia Schwarz (BVRD.at)

ÖGARI Positionspapier

Die Kernforderungen lauten:


- verbesserte Ausbildung der Rettungs- und Notfallsanitäter & von Leitstellenpersonal
- bundesweiter Indikationskatalogs zum Notarzteinsatz
- abgestufte, qualifizierte prähospitale Versorgungsstruktur 


Kurier Beitrag

https://kurier.tv/das-magazin-beitraege/das-magazin-rettungsdienst/402415658

Presseinformation17.04.2023

Ausbildungskonzept

BVRD

Der Bundesverband Rettungsdienst legt ein öffentlich zugängliches  Ausbildungskonzept vor. Dieses beinhaltet:


Rettungssanitäter:in (15 ECTS) 
Diplom Notfallsanitäter:in (180 ECTS)
Durchlässigkeit in Gesundheitsberufe
Verbleib und Fokussierung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Ausbildung der dipl. Notfallsanitäter:innen auf Hochschulniveau 


Das Konzept wird im Rahmen der Veranstaltung "Sanitäter:in - Zukunftsberuf statt Lückenbüsser:in" am 08.05.2023 vorgestellt.

Das Ausbildungskonzept ergänzt das Positionspapier und ist im Positionspapier_Zukunft_Rettungsdienst Version 2.1.  dargestellt.

In der AK Info im September 2023 erfolgt ausführliche Stellungnahme seitens der Arbeiterkammer.

Es erfolgt eine Bürgerinitiative Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufzunehmen.

Veranstaltung Nachsehen08.05.2023

Symposium

Sanitätergesetz

Gemeinsam mit dem Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka  (ÖVP) veranstaltet der Bundesverband Rettungsdienst ein Symposium zur Neugestaltung des Sanitätergesetzes: Herausforderungen Ziele, Wege und Chancen.

Block 1: Sanitätergesetz am Limit: Chancen für die Zukunft mit Expert:innen aus dem Rettungswesen (BVRD) , Notfallmedizin (ÖGARI) und Recht (ÖGERN)

Block 2: Stakeholder-Perspektiven
Arbeitgeber (FRI Innsbruck), Rettungsdienstanbieter (RD-Tirol) und Sozialversicherung (ÖGK)

Block 3: Podiumsdiskussion - Politischer Ausblick mit Gesundheitssprechern (NEOS, ÖVP, GRÜNE, SPÖ)

Fotos der Veranstaltung

Presseaussendung12.10.2023

Stellungnahme

Minister

Im Rahmen einer Anfragebeantwortung zur etwaigen Problemen bei der Rezertifizierung laut Sanitätergesetz nimmt Bundesminister Johannes Rauch auch zum aktuellen Prozess rund um die Novellierung des Sanitätergesetzes stellung.

Ich habe im Jahr 2023 veranlasst, dass das Berufsrecht der Sanitäter:innen einschließlich der Ausbildungsregelungen von der Gesundheit Österreich GmbH evaluiert wird. Die Ergebnisse zum allfälligen Reformierungs- bzw. Modernisierungsbedarf werden im Jahr 2024 vorliegen. Ich werde die nun an mich herangetragen Problematik im Zuge der Evaluierung des Sanitätergesetzes thematisieren, um praktikable Lösungen zu erarbeiten bzw. allenfalls legistische Anpassungen vorzubereiten.“ - BM Johannes Rauch

Stellungnahme März 2024

Politische

Verzögerung

Ein geplanter Runder Tisch von Stakeholdern auf höchster politischer Ebene wird nach massiver Intervention abgesagt. Seitens Ministerium wird auf den laufenden Evaluierungsprozess verwiesen. Dabei wird klargestellt, dass keine Novellierung in der laufenden Legislaturperiode mehr angedacht sei. Vielmehr sollte das Ziel lauten, das Anliegen einer Weiterentwicklung einer künftigen Regierung näherzubringen.

Auch die von der Initiative Zukunft Rettungsdienst gemeinsam initiierte Bürgerinitiative zur Aufnahme der Sanitäter:innen in das Nachtschwerarbeitsgesetz wird von den Regierungsparteien vorerst lediglich vertagt.

 

Bürgerinitiative NSCHGMärz 2024

Evaluierungsbericht

GÖG

Der Evaluierungsbericht der Gesundheit Österreich GmbH wird veröffentlicht:

Ergebnisse:
48.000 Sanitäter:innen
wurden für Österreich angegeben
2/3 davon sind ehrenamtlich engagiert
80% der Sanitäter:innen sind auf Rettungssanitäter ausgebildet
Die Vollausbildung (980 Stunden Ausbildung + 660 Voraussetzung) besitzen 1,56 % aller Sanitäter:innen


Empfehlungen:
Ausbildung modernisieren und anpassen (kompetenzorientiert, ausgeweitet für NFS, Einsatz entsprechend Stufe)
Telemedizin im SanG verankern
Attraktivierungsmassnahmen (Durchlässigkeit, Verweildauer & Zufriedenheit)
Wohnortnahe Versorgung ausbauen (Allgemeinmedizin, Primärversorgung, Community Nurses)

Ausblick
2024 finden weitere Fokusgruppen und Abstimmungen statt
Themenschwerpunkte sollen vertieft werden
abgeleitete Massnahmen sollen zeitlich priorisiert in einen Umsetzungsplan gegossen werden

GÖG Evalierungsbericht08.04.2024

(Un)endliche

Geschichte?

Ob tatsächlich noch 2024 ein modernes Berufsbild Sanitäter:in entsteht ist weiterhin nicht absehbar. Es liegt jedoch an den Sanitäter:innen selbst, sich unermüdlich dafür einzusetzen. 

Wenn Sie die Arbeit des Bundesverbandes Rettungsdienst und das Anliegen für ein Sanitätergesetz unterstützen dann werden Sie Mitglied, verteilen Sie das Positionspapier und machen Sie auf die Anliegen der Sanitäter:innen aufmerksam!

Mitglied werden

Quellennachweis

Sämtliche Inhalte dieser Timeline sind bestmöglich mit Nachweisen belegt. Der zeitliche Verlauf wurde mithilfe der Schilderungen von Expert:innen, sowie Aussagen des Gesundheitsministeriums rekonstruiert. Wir danken in diesem Zusammenhang  FH-Prof. DSA Mag. (FH) Dr.PhDr. Christoph Redelsteiner, MSc. für das zur Verfügung stellen von Unterlagen. Ebenso ein grosser Dank an die Zeitschrift Rettungsdienst für die Freigabe der jeweiligen Artikel.