Bereits die Entstehungsgeschichte des Sanitätergesetzes 2002 zeugt von herausfordernden Rahmenbedingungen. Von den angelernten Sanitätsgehilfen ab den 1960er Jahren dauerte es mehr als vier Jahrzehnte bis der mühevolle Schritt eines ersten Berufsbild erstellt wurde. Die nachfolgende Aufstellung soll einen vereinfachten Überblick über die Entstehungsgeschichte geben.
Die vorliegende Darstellung befindet sich aktuell im Entwurfsmodus, da die Chronologie noch nicht abschließend mit Expert:innen verifiziert werden konnte!
Der Sanitätsgehilfe gilt als angelernter Beruf. Die berufsmäßige Ausübung Tätigkeit ist schon vor der Ausbildung möglich, wobei innerhalb von spätestens 2 Jahren die Ausbildung absolviert werden muss.
Rechtliche Grundlage ist das 102. Bundesgesetz: "Regelung des Krankenpflegedienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste" - das damalige sogenannte "Krankenpflegegesetz" (ausgegeben am 21. April 1961).
In das Gebiet der Sanitätshilfsdienste fallen je nach Ausbildungsrichtungen:
Ausbildungsumfang: mindestens 135 und höchstens 200 Unterrichtsstunden (Theorie + Praxis)
Erich Kogseder, Betriebsratsvorsitzender (BVR) des ÖRK Oberösterreich, gelingt es in Eigeninitiative 1987/88 einige BRV aus anderen Bundesländern zum ersten Meinungsaustausch zusammenzubringen. Die ARGE ÖRK formiert sich.
Foto: Erich Kogseder
1987 - 1988Die Arbeitsgemeinschaft der ÖRK-BRV war das erste Podium für Informationsaustausch und gegenseitige Vertrauensbildung. Sie tagte anfangs jährlich und in der Folge auch halbjährlich im ÖRK-Jugendgästehaus in Litzlberg, OÖ. In der Gewerkschaft HTV wurde 1990 die Bundesfachgruppe für Rettungs- und Krankentransport gegründet.
Der starke Wunsch der beruflichen Mitarbeiter nach einer modernen Ausbildung im Rettungs- und Krankentransportdienst wird erstmals konkret im Jahr 1989 ausgesprochen.
Während die Betriebsräte insbesondere als österrichische Informationsplattform agierten, wurde in der Bundesfachgruppe Berufsbild und Kollektivvertrag diskutiert und umfassendes Material über bestehende Ausbildungsmodell zusammengetragen.
Die Österreichische Akademie für Gesundheitswesen veröffentlicht nach zweijähriger Arbeit 1993 die Studie
Analyse und Strategien in der notfallmedizinischen Ausbildung des nichtärztlichen Sanitätspersonals im Rettungsdienst
Kurztitel: Ausbildung zur Sanitätsfachkraft
Projektleitung: Christian D. Müller
Projektkoordination: Silvia K. Huber
Projektdauer: 2 Jahre (1991-1993)
Fördergeber: Nationalbank, AUVA, Gewerkschaft HTV
Umfang: knapp 600 Seiten
Methode: Ist-Stand Erhebung mittels Fragebogen unter ~800 Sanitäter:innen in Österreich, ~ 450 Interviews, Fachgruppenworkshops, Praxisstudien bei Rettungsdiensten in den USA und Deutschland,
Kernaspekte und Ergebnisse:
Die Studie spielt auch im späteren Begutachtungsprozess des Gesetzes eine zentrolle Rolle und wird als Stellungnahme eingereicht.
Foto: Titelblatt der Studie
Nach der Präsentation der Studie am Österreichischen Notärztekongress in Salzburg 1993 erfolgt eine erste Unterstützungserklärung der Österreichischen Ärztekammer.
Die Übermittlung an den Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz Michael Ausserwinkler wird von ÖAGW und der Gewerkschaft für Handel Transport Verkehr (HTV - Vorgänger der heutigen VIDA) vorgenommen. BM Ausserwinkler (1992-1994) setzt im Dezember 1993 einen Arbeitskreis "Sanitäterausbildung" ein
Die Arbeitskreis wird aufgrund vorgezogener Neuwahlen 1994 eingestellt und vorerst nicht weitergeführt.
Foto: Übergabe der Studie an Vizepräsident des ÖRK Dr. Alois Stacher
BM Ausserwinkler1993Ergänzend zu den Studien findet eine Vielzahl von Veranstaltungen statt. In Fachzeitschriften werden Arbeiten veröffentlicht. Der Grundtenor lautet:
Das österreichische Rettungswesen ist inhomogen gestaltet, die Sanitäter:innen sind schlecht ausgebildet, der Rettungsdienst ist schlecht ausgestattet. Daher sei dringender reformbedarf gegeben.
Erhebung: Von Sanitätern verwendete Mittel bei der Reanimation (1993/1994)
Abbildungen: (C) Zeitschrift Rettungsdienst
Rettungsdienst unter der Lupe 1995Das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen verfasst nach Auftragserteilung durch Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Christa Krammer (1994 - 1997) eine "Expertise" zur Ausbildung von Sanitätsgehilfen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Ärzt:innen und anderen Fachleuten (Hilfsorganisationen), sowie einem wissenschaftlichen Beirat. Die Expertise wird im März 1995 dem Gesundheitsministerium übergeben.
Auf Wunsch der Hilfsorganisationen soll es lediglich zu einer geringfügigen Kompetenzerweiterung kommen.
Die Mehrheit im Beirat sieht in der Forderung der Hilfsorganisationen keine Grundlage für eine moderne Ausbildung.
Rückblickend kann die ÖBIG Expertise als Gegenstudie
zur ÖAGW Studie bezeichnet werden
Abbildung: ÖBIG Expertise 1 (C) Redelsteiner
ÖBIG Website 1995Die ÖBIG Expertise wird um Vorschläge erweitert. Insbesondere die Kompetenzausweitung hinsichtlich Intubation wird vom Lehrstuf für Notfallmedizin der Univ. Klinik Wien gerfordert.
Anstatt einer Weiterführung der ÖBIG Expertise erfolgen erneut Neuwahlen. Die Weiterführung wird von Bundesministerium und ÖBIG zunächst blockiert.
Ärztekammer; ÖAGW, Gewerkschaften und Hilfsorganisationen vereinbaren eine eigenständige Weiterführung der Entwicklung und legen einen Entwurf vor, da die gegen Ende 1996 erwartete ÖBIG-II Expertise wohl deutlich unter den Erwartungen zurückbleiben wird.
Es kommt zu teils massiven Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften, Hilfsorganisationen, Funktionären und Politiker:innen. In Fernseh- und Radiodiskussionen und Beiträgen zeigen sich schnell die Bruchlinien rund um die Frage des Ehrenamt.
"Ich gebe zu bedenken, dass uns jeder Tag, den wir weiterhin auf intellektueller Ebene diskutieren rund 10 Tote kostet, die wir letztendlich verantworten müssen"
- Dr. Wolfgang Schaden -
"Tausende Menschen leben könnten mit modernen notfallmedizinischen Techniken gerettet werden, deren Anwendung für Rettungssanitäter verboten ist, bei guter Ausbildung aber möglich wäre".
- Jakob Grumbach -
Die deutsche Zeitschrift Rettungsdienst des Stumpf + Kossendey Verlags lädt zum Round-Table-Gespräch nach Wien ins Cafe Landtmann ein. Zahlreiche Vertreter aus Medizin, Pflege, Hilfsorganisationen, Gewerkschaften und Forschung nehmen daran teil. Die Stellungnahmen lauteten wie folgt
"Das Österreichische Rote Kreuz hat immer auf das Problem der Ausbildung von Freiwilligen versus Hauptamtlichen hingewiesen." - Alois Stacher
"Jeder in Österreich hat das Recht auf gleich gute notfallmedizinische Hilfe. " - Jakob Grumbach
"Wir können in Österreich nicht mit einem Schlag oder einem Gesetz alle Strukturen, die derzeit im ÖRD vorhanden sind, abschaffen." - Berthold Petutschnigg
"Hoffentlich erklärt uns ein Ministerium nicht für verrückt, wenn wir eine Ausbildung von 3.000 Stunden verlangen." - Alfred Kaff
"Pro Jahr unnötiger Diskussion versterben ca. 500 Unfallopfer und 3.000 Opfer eines Herz-Kreislauf-Stillstandes sinnlos" - Christian Müller
Foto: Rettungsdienst RoundTable-Gespräch: „BerufsbildNotfallsanitäter“ in Österreich
Zur Ausgabe zeitschrift Rettungsdienst 1997Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch (SPÖ 1997 - 2000), ehemalige Gewerkschafterin, wird öffentlich für ihre Zurückhaltung in der Frage um das Sanitätergesetz kritisiert. Im Hintergrund intervenieren vor allem Länder und Hilfsorganisationen gegen eine Weiterentwicklung.
Hierzulande verstösst ein Sanitäter, der mit einem Elektroschock ein Leben rettet, gegen das Gesetz".
"Im Grunde genommen dürfen sie nicht viel mehr, als Menschen auf einer Bare zu transportieren"
Prof. Fritz Sterz meint dazu, dass wenn das System von der Erstversorgung bis hin zum Notarzt und der Notaufnahme top funktionieren würde, etwa 4.000 - 5.000 Leben pro Jahr gerettet werden könnten.
Hostasch entgegnet, dass trotz der Evidenz um eine höhere Überlebenschance bei besserer Rettungskette, auch eine Vielzahl von Studien belegen, dass insgesamt wenig Erfolge bei Reanimationen zu verbuchen seien. Sie verweist deshalb auf die erwarteten Ergebnisse der ÖBIG Studie, die sie als Basis für die weiteren Schritte nimmt.
1997Am 27.08.1998 erfolgt die erstmalige Zuleitung des Gesetzesentwurfes zum allgemeinen Begutachtungsverfahren.
Erstmals wird das Konzept einer modularen Ausbildung dargestellt. Alle beruflichen Mitarbeiter sollten ein Vollausbildung erhalten, welche 1.600 Stunden umfasst.
Es dauert von der Präsentation der ÖAGW Studie bis zum ersten Gesetzesentwurf über 5 Jahre. Seit den ersten Initativen der Betriebsratsvorsitzenden vergehen sogar 9 Jahre.
Presseaussendung zum Entwurf Sanitätergesetz27.08.1998
Die SPÖ wirft der ÖVP ein falsches Spiel vor, indem sie die Ausbildungsstunden bewusst falsch darstellt und somit den Ehrenamtlichen Angst macht. Der Entwurf von Bundesministerin Hostasch werde durch absichtliche Politik mit falschen Zahlen gegeisselt.
[...] daß dieser Entwurf zum Großteil nur für hauptberufliche Sanitäter verpflichtend ist und für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur die Möglichkeit eingeräumt wird, eine erweiterte Ausbildung zu machen.
- SPÖ Bundesrat Thumpser -
Im Gegenzug schreibt die ÖVP davon, der Vorschlag von Hostasch sei realitätsfremd und unfinanzierbar. Die ÖVP schlägt ihrerseits eine Trennung für Sanitäter im Noteinsatz und jenen im Krankentransport vor. Es wird seitens ÖRK argumentiert, dass bis zu 3.000.000 Schilling an zusätzlichen Ausbildungskosten entstehen würden, gegenüber dem BMAGS wird diese Zahl später revidiert.
Nur 4 % aller Patienten [...] sind Notfälle, für diese ist das Berufssanitätertum mit einer Spitzenausbildung natürlich erforderlich [...]. Alle Helferinnen und Helfer in das Korsett 'Berufssanitätertum' zu zwingen, wie es der SPÖ-Vorschlag vorsieht, ist schlicht und einfach weltfremd.
- ÖVP Bundesrat Grasberger -
In einer Sitzung im Bundeministerium mit Hilfsorganisationen, Gewerkschaften, Ärztekammer, Ländervertretern, Städte- und Gemeindebund und Parlamentariern wird seitens der Länder angekündigt, den Konsultationsmechanismus anzurufen.
Das Konsultationsgremium beschließt in seiner Tagung auf höchster politischer Ebene die Ablehnung des vorhandenen Entwurfes.
Begleitet wird dies von Kampagnen und Postwurfsendungen, die die jeweiligen Argumente darlegen.
Im Zentrum steht die Frage Abwägung zwischen dem Erhalt der Ehrenamtlichkeit und die durch bessere Ausbildung zu rettenden Menschenleben.
Die [...] geplanten Maßnahmen sollen der Ehrenamtlichkeit in Salzburg den Todesstoß versetzen. Wir wollen keine hauptberuflichen Rotkreuzhelfer und Schützen, schikanierte frw. Feuerwehrleute und Gewerk-
schaften in den Vereinen
- Postwurfsendung der Salzburger ÖVP -
Bis zu 10.000 zusätzliche Tote pro Jahr. Mit einer zeigemäßen Ausbildung bzw. mehr Kompetenz durch das neue Sanitätergesetz könnten viele österreichische Staatsbürger noch leben. Wieviel ist Ihnen ein Menschenleben wert?
- Faxaktion der BGF und FGV -
Weitere Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit dem Sanitätergesetz. In Verhandlungsrunden mit den Stakeholdern wird versucht, doch einen Kompromiss zu erzielen.
Anfang 1999In den Verhandlungen wird eine Einigung erzielt und ein neuerlicher Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dieser mündet in einen Entschliessungsantrag zur Sanitäterausbildung.
Der im März 1999 dem Begutachtungsverfahren zugeleitete Gesetzesentwurf wird erneut blockiert.
Vier Gebietskörperschaften - Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Städte- und Gemeindebund - rufen den Konsultationsmechanismus an.
In weiterer Folge findet seitens SPÖ eine Pressekonferenz zur unehrlichen Haltung der ÖVP zum Status Quo des Sanitätergesetz gegenüber den Medien.
Inmitten der Entwicklungen um das Sanitätergesetz und trotz heftiger Einwände erfolgt per 01.04.1999 die Einführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten inklusive Übergangsbestimmungen. Dem geht eine Parteienvereinbarung zwischen SPÖ und ÖVP voran, um dem bevorstehenden Sanitätergesetz vorzugreifen.
Während seitens der Gewerkschaften erneut für ein fortschrittliches Sanitätergesetz geworben wird, kommt es zu einer weiteren Eskalation der Situation.
[...] werden wir wieder alles daransetzen, dass der Entwurf der Sozialisten gegen die Freiwilligkeit in unserem Land niemals beschlossen wird.
- Ernst Strasser (ÖVP) -
Am 31.12.1999 bringen ÖRK, ASBÖ, Johanniter, Malteser Hilfsdienst einen neuen Gesetzesvorschlag ein.
Das Gesundheitsministerium wird von den Regierungsparteien mit der Erstellung eines Sanitätergesetzes beauftragt. Die Arbeitsgruppe umfasst die Hilfsorganisationen ÖRK, JUH, MHD und BH.
Ausgeschlossen werden ASBÖ, MA70, Interessensverbände, Gewerkschaften, Arbeiterkammer und Ärztekammer
Am 19.10.2000 Zuführung zum Begutachtungsverfahren des neuen Gesetzesentwurfes Sanitätergesetz. Es werden Stellungnahmen von den
Das Sanitätergesetz wird im Ministerrat behandelt. Alle Parteien stimmen anschließend dem Sanitätergesetz zu. In den Erläuterungen werden die wesentlichen Eckpfeiler dargestellt.
Eigenständiges Gesetz, Berufs- und Tätigkeitsbild Sanitäter:in inkl. der jeweiligen Tätigkeitsbereiche (modulare Ausbildung RS NFS, Notkompetenzen), Ausbildungsbedingungen, Anrechnungen, Abschluss, Nostrifikationen und Übergangsbestimmungen
Erlassung eines Bundesgesetzes über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter und Änderung des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-
technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes und des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.
Es werden die zwei Berufe Rettungssanitäter und Notfallsanitäter inklusiver Alllgemeiner und Besonderer Notfallkompetenzen geschaffen.
Ziele des Gesetzes
Kompromiss
Neuerungen
§ 13 ermöglicht dem zuständigen Minister per Verordnung neue Tätigkeiten & Ausbildungen zu entwickeln. Bis heute wurde diese Verordnungskompetenz seither nie angwendet.
Sanitätergesetz 01.07.2002
2017-2019 findet ohne jegliche Einbindung von Gewerschaften und Berufsverbänden unter Leitung des BMASGK-Gesundheit - IX/A/2 (Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und
Gesundheitsberufe) ein Prozess zur Evaluierung des Sanitätergesetzes gestartet. Ziel ist es in mehreren Arbeitssitzungen ein neues Saniätergesetz zu entwerfen. Von den Hilfsorganisationen existiert diesbezüglich bereits ein akkordiertes Papier mit folgenden Kernpunkten:
+ 44 Ausbildungsstunden in Modul 1
+ 18 Ausbildungsstunden Stufe NKI
Zusammenlegung NKA-NKV
Wegfall der Verständigungspflicht bei Notkompetenzanwendung
Dank des Engagements von Sanitäter:innen aus ganz Österreich entsteht Ende 2020 das erste Positionspapier. Auf rund 40 Seiten wird erstmals aus Sicht von Sanitäter:innen in einem Interessensverband umfangreich Stellung zum Status Quo des Rettungsdienstes genommen und enstprechende Empfehlungen daraus abgeleitet. In den folgenden Jahren wird dieses Papier durch vertiefende Analysen und den Vorschlag eines Ausbildungsmodells erweitert.
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Im Rahmen der Veranstaltung 20 Jahre Sanitätergesetz - Höchste Zeit für Veränderung sagt Bundesminister Johannes Rauch, er kenne die Erwartungshaltung, was das Berufsbild, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angehe, was die Aufnahme ins Register der Gesundheitsberufe angehe.
Das geht nicht von heute auf morgen, aber dieser Prozess wird eingeleitet im Herbst mit ihnen allen, mit allen Stakeholdern [...]. Mir ist klar und uns ist klar, da gibt es handlungsbedarf. - BM Johannes Rauch -
Die Initiative Zukunft Rettungsdienst formiert sich.
Es findet ein Evaluierungsprozess des Sanitätergesetzes mit den Stakeholdergruppen statt. In Fokusgruppen mit Rettungsorganisationen, Notärzt:innen, Ärztekammer, Ausbildungseinrichtungen, Länder, Bundesverband Rettungsdienst und Interessensvertretungen werden relevante Punkte für eine Novelle gesammelt.
Ziel:
Qualitative und Quantitative Erhebung zum Rettungsdienst
Erhebung des Reformierungs- und Modernisierungsbedarfs des Berufs- und Ausbildungsrechts
Nicht-Ziele:
Änderung des Systems der Ehrenamtlichkeit
Änderung am Notarztgesetützten System
Evaluierung der Rettungsgesetze der Länder
Bundesstaatsreform im Hinblick auf die Ausübung des Bereichs Rettungswesen
Ergebnisbericht für 2024 geplant. Präsentation der ersten Ergebnisse durch die GÖG am 13.12.2023.
2021 - 2024Der Bundesverband Rettungsdienst veröffentlicht eine aktualisierte und wesentlich umfangreichere Version des Positionspapiers. Mittlerweile unterstützen ÖGARI (Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin) und AGN (Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin), INO (Interessensgemeinschaft Notärztinnen und Notärtze Oberösterreich), ÖGERN (Österreichische Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin), Experten aus Hochschulen, Gewerkschaften und Kammern das bestreben und veröffentlichen ihrerseits Stellungnahmen und Kommentare.
Evaluierungsprozess des Sanitätergesetzes mit den Stakeholdergruppen. Fokusgruppen sind Rettungsorganisationen, Chefärzte, Notärzte, Ärztekammer, Ausbildungseinrichtungen, Länder, Bundesverband Rettungsdienst, Interessensvertretungen)
Ziel:
Qualitative und Quantitative Erhebung zum Rettungsdienst
Erhebung des Reformierungs- und Modernisierungsbedarfs des Berufs- und Ausbildungsrechts
Nicht-Ziele:
Änderung der Ehrenamtlichkeit
Änderung am Notarztgesetützten System
Evaluierung der Rettungsgesetze der Länder
Bundesstaatsreform im Hinblick auf die Ausübung des Bereichs Rettungswesen
Ergebnisbericht für 2024 geplant. Präsentation der ersten Ergebnisse durch die GÖG am 13.12.2023.
2021 - 2024Alle Quellen sind bestmöglich mit Nachweisen belegt. Der zeitliche Verlauf wurde mithilfe der Schilderungen von Expert:innen, sowie Aussagen des Gesundheitsministeriums rekonstruiert. Wir danken in diesem Zusammenhang FH-Prof. DSA Mag. (FH) Dr.PhDr. Christoph Redelsteiner, MSc. für das zur Verfügung stellen von Unterlagen.