Revers und Aufklärungspflicht für Sanitäter – neue Erkenntnisse aus dem OGH Urteil

Revers und Aufklärungspflicht für Sanitäter – neue Erkenntnisse aus dem OGH Urteil

Das Webinar mit Dr. Michael Halmich von der Österreichischen Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖGERN) vom 12. Dezember 2025 beleuchtete das wegweisende OGH-Urteil 7 Ob 114/25b vom 22. Oktober 2025. Es geht um die Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten von Rettungssanitätern, wenn ein entscheidungsfähiger Patient einen medizinisch indizierten Krankenhaustransport ablehnt und später schwere Folgen erleidet.

Ein Team aus zwei Rettungssanitätern lässt eine Patientin auf Revers zu Hause. Wenige Zeit später stirbt sie an den Folgen eines Herzinfarktes. Der Fall kommt vor Gericht und durchläuft alle Instanzen bis zum OGH. Das Erstgericht (Bezirksgericht) verurteilte die Rettungssanitäter wegen grober Fahrlässigkeit und mangelnder Aufklärung zur Zahlung von Schadensersatz. Die zweite Instanz (Landesgericht) sprach sie frei, da die Patientin entscheidungsfähig war und den Transport ablehnte; der OGH hob diese Entscheidung auf und verwies den Fall ans Erstgericht zurück zur Sachverhaltsergänzung und etablierte dabei klare Leitlinien für den Rettungsdienst.

Rechtliche Kernpunkte

Rettungssanitäter:innen tragen eigenverantwortlich (§§ 8, 9 SanG) die Beurteilung der Indikation medizinischer Maßnahmen wie einem Krankenhaustransport. Entscheidungsfähige Patient:innen dürfen ablehnen, doch Sanitäter:innen müssen über fachliche Gründe, Dringlichkeit, notwendige Schritte (z. B. ärztliche Abklärung) und mögliche schädliche Folgen des Unterlassens aufkären. Diese Aufklärung muss der Risikogravitation angepasst ausführlich und eindringlich sein; ein Revers schützt nur bei dokumentierter Entscheidungsfähigkeit und informierter Ablehnung.

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