Faktencheck Berufsausbildung im Zivildienst

Faktencheck Berufsausbildung im Zivildienst

🔎 Faktencheck: Verlängerter Zivildienst = Berufsausbildung zum Sanitäter?

Immer wieder wird behauptet: Wenn der Zivildienst verlängert wird, kann dadurch eine Berufsausbildung als Sanitäter erworben werden.
👉 Aber stimmt das wirklich?

✅ Zivildiener absolvieren die normale Rettungssanitäter-Ausbildung und erhalten damit ihre Tätigkeitsberechtigung.
❌ Eine eigene „Grund-Rettungssanitäterausbildung“ für Zivildiener gibt es gesetzlich nicht.
📚 Der Unterschied zu Ehrenamtlichen liegt meist nur in der kompakten Kursform (Blockkurs vs. längere Abend-/Wochenendkurse).

Und das Berufsmodul?
➡️ 40 Stunden zusätzliche Inhalte
• Sanitäts-, Arbeits- & Sozialversicherungsrecht (25h)
• Gesundheitswesen & Berufsbild (10h)
• Dokumentation (5h)

⚠️ Wichtig:
Das Berufsmodul ist kein Upgrade zur Befähigung als Sanitäter, sondern nur Voraussetzung, um die Tätigkeit berufsmäßig auszuüben (angestellt statt nur freiwillig).

Was wßrde sich ändern, wenn Zivildiener es während des Dienstes machen?
✔️ Mehr Rechts- & Systemwissen
✔️ Möglichkeit, danach direkt angestellt zu werden

Unsere Position:
🎯 Wer im Rettungsdienst startet, soll eine umfassendere Ausbildung (~15 ECTS) bekommen.
📈 Ziel: 3-Stufen-Modell mit klarem Einstieg für Zivildiener & Ehrenamtliche sowie definierten Kompetenzen und Einsatzfeldern.

#Faktencheck #Zivildienst #Rettungsdienst #Sanitäter #Ausbildung #Gesundheitswesen


Zum Beitrag Ö1 Morgenjournal, 18.2.2026

HR Mag Ferdinand Mayer, Leiter der Zivildienstserviceagentur

https://oe1.orf.at/player/20260218/823030/1771394615719


Unsere Stellungnahme an die Zivildienstagentur

Im Zuge der öffentlichen Diskussion über eine mögliche Verlängerung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes wird der Rettungsdienst häufig als Beispiel angeführt. Auch im Ö1 Morgenjournal vom 18. Februar 2026, in dem Sie als stimmberechtigtes Mitglied der Wehrdienstkommission zu Gast waren, wurde auf die Ausbildung von Zivildienstleistenden im Rettungswesen Bezug genommen.

Sie erwähnten dabei, dass rund 40 % aller Zivildiener im Rettungsdienst tätig sind, dort eine „Grundrettungssanitäterausbildung“ absolvieren und durch ein „Berufsrettungssanitätermodul“ mit etwa 120 Stunden eine vollständige Berufsausbildung erreichen könnten.

Als Bundesverband Rettungsdienst mĂśchten wir klarstellen, dass diese Darstellung weder gesetzlich noch fachlich zutreffend ist.

Zivildienstleistende im Rettungsdienst absolviere die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäß Sanitätergesetz 2002 (SanG). Eine „Grundrettungssanitäterausbildung“ ist im geltenden System nicht vorgesehen; der Unterschied zur Ausbildung Freiwilliger liegt ausschließlich in der kompakten Form der Wissensvermittlung.

Ein „Berufsrettungssanitätermodul“ als „Upgrade Modul“ existiert nicht. Das Sanitätergesetz sieht ein Berufsmodul im Umfang von 40 Stunden vor, das Voraussetzung fĂźr die berufsmäßige AusĂźbung der Tätigkeit als Sanitäter:in ist. Dieses Modul vermittelt vertiefte rechtliche und organisatorische Kenntnisse, jedoch keine zusätzlichen medizinischen Kompetenzen. Konkret: Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (25 Stunden), Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens (10 Stunden) und Dokumentation (5 Stunden). 

Da dieses Modul von den Rettungsorganisationen in der Praxis häufig als Online-Learning angeboten wird und oftmals in geringem Zeitaufwand absolviert werden kann, erscheint der von Ihnen genannte zeitliche Zusatzaufwand von etwa 120 Stunden in keiner Weise nachvollziehbar. 

Das Berufsmodul ist lediglich fĂźr die formale BerufsausĂźbung relevant, nicht fĂźr die fachliche Qualifikation. Ehemalige Zivildienstleistende kĂśnnten damit im Anschluss an den Zivildienst nicht nur freiwillig im Rettungsdienst tätig werden, sondern unmittelbar ein Dienstverhältnis bei einer Rettungsorganisation eingehen. Dies mit einer dadurch erlangten Berufsausbildung gleichzusetzen, ist irrefĂźhrend. 

Gerade angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit, die der möglichen Verlängerung des Zivildienstes derzeit zukommt, halten wir eine fachlich präzise Darstellung der Ausbildungsrealität im Rettungsdienst für besonders wichtig. Unzutreffende oder missverständliche Darstellungen können in der Öffentlichkeit leicht den Eindruck erwecken, durch eine bloße Verlängerung des Zivildienstes ließe sich automatisch eine vollwertige zusätzliche Berufsausbildung im Rettungswesen erreichen. Dies entspricht jedoch nicht den tatsächlichen gesetzlichen und fachlichen Gegebenheiten. Eine dahingehende Klarstellung ist uns besonders wichtig, um ein realistisches Bild der Qualifikationen, Ausbildungsinhalte und Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im Rettungsdienst zu gewährleisten.

Der Bundesverband Rettungsdienst (BVRD.at) begrüßt grundsätzlich das Anliegen, den Grundwehr- und Zivildienst qualitativ auszubauen und mit vertiefenden Ausbildungsangeboten zu verbinden. Unsere Position zur vorgeschlagenen Verlängerung des Zivildienstes finden Sie unter: https://www.bvrd.at/statement-verlaengerung-zivildienst/ Wir teilen das Ziel, die Ausbildungsqualität zu verbessern, betonen jedoch zugleich, dass wir es als unverantwortlich erachten, Zivildienstleistende eigenverantwortlich fĂźr Notfalleinsätze heranzuziehen.

Erst kĂźrzlich berichteten Ö1 bzw. ORF Ăźber Initiativen zur Verbesserung der Ausbildung von Sanitäter:innen in Österreich. In diesem Zusammenhang fand am 27.01.2026 eine Pressekonferenz in der Arbeiterkammer statt: https://wien.arbeiterkammer.at/sanitaeter

Gerade angesichts der aktuellen Bestrebungen zur Novellierung des Sanitätergesetzes ist es uns ein besonderes Anliegen, dass nicht der Eindruck entsteht, eine Verlängerung des Zivildienstes kÜnne die Notwendigkeit einer umfassenden strukturellen Reform ersetzen.

FĂźr einen fachlichen Austausch stehen wir jederzeit gerne zur VerfĂźgung.