19 Feb. Faktencheck Berufsausbildung im Zivildienst
đ Faktencheck: Verlängerter Zivildienst = Berufsausbildung zum Sanitäter?
Immer wieder wird behauptet: Wenn der Zivildienst verlängert wird, kann dadurch eine Berufsausbildung als Sanitäter erworben werden.
đ Aber stimmt das wirklich?
â
Zivildiener absolvieren die normale Rettungssanitäter-Ausbildung und erhalten damit ihre Tätigkeitsberechtigung.
â Eine eigene âGrund-Rettungssanitäterausbildungâ fĂźr Zivildiener gibt es gesetzlich nicht.
đ Der Unterschied zu Ehrenamtlichen liegt meist nur in der kompakten Kursform (Blockkurs vs. längere Abend-/Wochenendkurse).
Und das Berufsmodul?
âĄď¸ 40 Stunden zusätzliche Inhalte
⢠Sanitäts-, Arbeits- & Sozialversicherungsrecht (25h)
⢠Gesundheitswesen & Berufsbild (10h)
⢠Dokumentation (5h)
â ď¸ Wichtig:
Das Berufsmodul ist kein Upgrade zur Befähigung als Sanitäter, sondern nur Voraussetzung, um die Tätigkeit berufsmäĂig auszuĂźben (angestellt statt nur freiwillig).
Was wßrde sich ändern, wenn Zivildiener es während des Dienstes machen?
âď¸ Mehr Rechts- & Systemwissen
âď¸ MĂśglichkeit, danach direkt angestellt zu werden
Unsere Position:
đŻ Wer im Rettungsdienst startet, soll eine umfassendere Ausbildung (~15 ECTS) bekommen.
đ Ziel: 3-Stufen-Modell mit klarem Einstieg fĂźr Zivildiener & Ehrenamtliche sowie definierten Kompetenzen und Einsatzfeldern.
#Faktencheck #Zivildienst #Rettungsdienst #Sanitäter #Ausbildung #Gesundheitswesen
Zum Beitrag Ă1 Morgenjournal, 18.2.2026
HR Mag Ferdinand Mayer, Leiter der Zivildienstserviceagentur
https://oe1.orf.at/player/20260218/823030/1771394615719









Unsere Stellungnahme an die Zivildienstagentur
Im Zuge der Ăśffentlichen Diskussion Ăźber eine mĂśgliche Verlängerung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes wird der Rettungsdienst häufig als Beispiel angefĂźhrt. Auch im Ă1 Morgenjournal vom 18.âŻFebruarâŻ2026, in dem Sie als stimmberechtigtes Mitglied der Wehrdienstkommission zu Gast waren, wurde auf die Ausbildung von Zivildienstleistenden im Rettungswesen Bezug genommen.
Sie erwähnten dabei, dass rund 40âŻ% aller Zivildiener im Rettungsdienst tätig sind, dort eine âGrundrettungssanitäterausbildungâ absolvieren und durch ein âBerufsrettungssanitätermodulâ mit etwa 120âŻStunden eine vollständige Berufsausbildung erreichen kĂśnnten.
Als Bundesverband Rettungsdienst mĂśchten wir klarstellen, dass diese Darstellung weder gesetzlich noch fachlich zutreffend ist.
Zivildienstleistende im Rettungsdienst absolviere die Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäà Sanitätergesetz 2002 (SanG). Eine âGrundrettungssanitäterausbildungâ ist im geltenden System nicht vorgesehen; der Unterschied zur Ausbildung Freiwilliger liegt ausschlieĂlich in der kompakten Form der Wissensvermittlung.
Ein âBerufsrettungssanitätermodulâ als âUpgrade Modulâ existiert nicht. Das Sanitätergesetz sieht ein Berufsmodul im Umfang von 40 Stunden vor, das Voraussetzung fĂźr die berufsmäĂige AusĂźbung der Tätigkeit als Sanitäter:in ist. Dieses Modul vermittelt vertiefte rechtliche und organisatorische Kenntnisse, jedoch keine zusätzlichen medizinischen Kompetenzen. Konkret: Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (25 Stunden), Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens (10 Stunden) und Dokumentation (5 Stunden).
Da dieses Modul von den Rettungsorganisationen in der Praxis häufig als Online-Learning angeboten wird und oftmals in geringem Zeitaufwand absolviert werden kann, erscheint der von Ihnen genannte zeitliche Zusatzaufwand von etwa 120 Stunden in keiner Weise nachvollziehbar.
Das Berufsmodul ist lediglich fßr die formale Berufsausßbung relevant, nicht fßr die fachliche Qualifikation. Ehemalige Zivildienstleistende kÜnnten damit im Anschluss an den Zivildienst nicht nur freiwillig im Rettungsdienst tätig werden, sondern unmittelbar ein Dienstverhältnis bei einer Rettungsorganisation eingehen. Dies mit einer dadurch erlangten Berufsausbildung gleichzusetzen, ist irrefßhrend.
Gerade angesichts der Ăśffentlichen Aufmerksamkeit, die der mĂśglichen Verlängerung des Zivildienstes derzeit zukommt, halten wir eine fachlich präzise Darstellung der Ausbildungsrealität im Rettungsdienst fĂźr besonders wichtig. Unzutreffende oder missverständliche Darstellungen kĂśnnen in der Ăffentlichkeit leicht den Eindruck erwecken, durch eine bloĂe Verlängerung des Zivildienstes lieĂe sich automatisch eine vollwertige zusätzliche Berufsausbildung im Rettungswesen erreichen. Dies entspricht jedoch nicht den tatsächlichen gesetzlichen und fachlichen Gegebenheiten. Eine dahingehende Klarstellung ist uns besonders wichtig, um ein realistisches Bild der Qualifikationen, Ausbildungsinhalte und EinsatzmĂśglichkeiten von Zivildienstleistenden im Rettungsdienst zu gewährleisten.
Der Bundesverband Rettungsdienst (BVRD.at) begrĂźĂt grundsätzlich das Anliegen, den Grundwehr- und Zivildienst qualitativ auszubauen und mit vertiefenden Ausbildungsangeboten zu verbinden. Unsere Position zur vorgeschlagenen Verlängerung des Zivildienstes finden Sie unter: https://www.bvrd.at/statement-verlaengerung-zivildienst/ Wir teilen das Ziel, die Ausbildungsqualität zu verbessern, betonen jedoch zugleich, dass wir es als unverantwortlich erachten, Zivildienstleistende eigenverantwortlich fĂźr Notfalleinsätze heranzuziehen.
Erst kĂźrzlich berichteten Ă1 bzw. ORF Ăźber Initiativen zur Verbesserung der Ausbildung von Sanitäter:innen in Ăsterreich. In diesem Zusammenhang fand am 27.01.2026 eine Pressekonferenz in der Arbeiterkammer statt: https://wien.arbeiterkammer.at/sanitaeter
Gerade angesichts der aktuellen Bestrebungen zur Novellierung des Sanitätergesetzes ist es uns ein besonderes Anliegen, dass nicht der Eindruck entsteht, eine Verlängerung des Zivildienstes kÜnne die Notwendigkeit einer umfassenden strukturellen Reform ersetzen.
FĂźr einen fachlichen Austausch stehen wir jederzeit gerne zur VerfĂźgung.